Elek­tro­ni­scher Rechts­ver­kehr — seit dem 1.1.2022 gilt die aktive Nut­zungs­pflicht

Einen Über­blick über die zu beach­ten­den Rah­men­be­din­gun­gen fin­den Sie auf dem Por­tal des beA-Anwen­der­sup­ports. Die Seite wird regel­mä­ßig aktua­li­siert.