Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bemüht sich derzeit aktiv um Gespräche mit den zuständigen Ministerien und Behörden. Um eruieren zu können, ob es sich um ein systemisches Problem größeren Ausmaßes handelt, führt die BRAK eine sehr kurze Umfrage durch, um eine handfeste Datengrundlage zu schaffen.
Auf Basis der gesammelten Antworten kann einerseits die Tragweite besser beurteilt, andererseits können anstehende Gesprächen mit dem notwenigen Nachdruck geführt werden. Es ist dringend erforderlich, die Diskrepanz zwischen der von den Banken geschaffenen Faktenlage und den berufsrechtlichen Pflichten aufzulösen.
Die BRAK führt derzeit eine Umfrage zur Problematik der bankseitig gekündigten Anderkonten durch. Wir bitten Sie, sich kurz Zeit zu nehmen, um den kurzen Fragebogen (Antworten sind per Klick auswählbar) auszufüllen. Die Beantwortung nimmt nur wenige Augenblicke in Anspruch. Die Umfrage ist innerhalb weniger Augenblicke erledigt. Bitte beteiligen Sie sich in Ihrem Interesse wie auch dem Interesse der gesamten Anwaltschaft.
Die Teilnahme ist bis Sonntag, 13.02.2022, 23:59 Uhr möglich.
Den Online-Fragebogen finden Sie hier.