Kün­di­gung anwalt­li­cher Sam­melan­der­kon­ten

Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK) bemüht sich der­zeit aktiv um Gesprä­che mit den zustän­di­gen Minis­te­rien und Behör­den. Um eru­ie­ren zu kön­nen, ob es sich um ein sys­te­mi­sches Pro­blem grö­ße­ren Aus­ma­ßes han­delt, führt die BRAK eine sehr kurze Umfrage durch, um eine hand­feste Daten­grund­lage zu schaf­fen.

Auf Basis der gesam­mel­ten Ant­wor­ten kann einer­seits die Trag­weite bes­ser beur­teilt, ande­rer­seits kön­nen anste­hende Gesprä­chen mit dem not­we­ni­gen Nach­druck geführt wer­den. Es ist drin­gend erfor­der­lich, die Dis­kre­panz zwi­schen der von den Ban­ken geschaf­fe­nen Fak­ten­lage und den berufs­recht­li­chen Pflich­ten auf­zu­lö­sen.
Die BRAK führt der­zeit eine Umfrage zur Pro­ble­ma­tik der bank­sei­tig gekün­dig­ten Ander­kon­ten durch. Wir bit­ten Sie, sich kurz Zeit zu neh­men, um den kur­zen Fra­ge­bo­gen (Ant­wor­ten sind per Klick aus­wähl­bar) aus­zu­fül­len. Die Beant­wor­tung nimmt nur wenige Augen­bli­cke in Anspruch. Die Umfrage ist inner­halb weni­ger Augen­bli­cke erle­digt. Bitte betei­li­gen Sie sich in Ihrem Inter­esse wie auch dem Inter­esse der gesam­ten Anwalt­schaft.
Die Teil­nahme ist bis Sonn­tag, 13.02.2022, 23:59 Uhr mög­lich.
Den Online-Fra­ge­bo­gen fin­den Sie hier.