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Kündigung anwalt­licher Sammelan­der­konten

8. Februar 2022

Die Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK) bemüht sich derzeit aktiv um Gespräche mit den zustän­digen Minis­terien und Behörden. Um eruieren zu können, ob es sich um ein syste­mi­sches Problem größeren Ausmaßes handelt, führt die BRAK eine sehr kurze Umfrage durch, um eine handfeste Daten­grundlage zu schaffen.

Auf Basis der gesam­melten Antworten kann einer­seits die Tragweite besser beurteilt, anderer­seits können anste­hende Gesprächen mit dem notwe­nigen Nachdruck geführt werden. Es ist dringend erfor­derlich, die Diskrepanz zwischen der von den Banken geschaf­fenen Faktenlage und den berufs­recht­lichen Pflichten aufzu­lösen.
Die BRAK führt derzeit eine Umfrage zur Proble­matik der bankseitig gekün­digten Ander­konten durch. Wir bitten Sie, sich kurz Zeit zu nehmen, um den kurzen Frage­bogen (Antworten sind per Klick auswählbar) auszu­füllen. Die Beant­wortung nimmt nur wenige Augen­blicke in Anspruch. Die Umfrage ist innerhalb weniger Augen­blicke erledigt. Bitte betei­ligen Sie sich in Ihrem Interesse wie auch dem Interesse der gesamten Anwalt­schaft.
Die Teilnahme ist bis Sonntag, 13.02.2022, 23:59 Uhr möglich.
Den Online-Frage­bogen finden Sie hier.

https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg 0 0 AIXhibit https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg AIXhibit2022-02-08 15:51:512023-08-23 11:46:23Kündigung anwalt­licher Sammelan­der­konten
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