Neues zu Corona-Schutz­maß­nah­men

Seit dem 3. April 2022 gibt es in öffent­li­chen Gebäu­den keine all­ge­meine Pflicht zum Tra­gen einer Schutz­maske mehr.

Zu beach­ten sind jedoch die in den Gerich­ten und Behör­den auf­grund der ört­li­chen Gege­ben­hei­ten ergrif­fe­nen Schutz­maß­nah­men. Im Ein­zel­fall kann es zu einer Anord­nung einer Mas­ken­tra­ge­pflicht im gan­zen Gericht/in der gan­zen Behörde oder in räum­lich abge­grenz­ten Tei­len davon kom­men. Eine sol­che Pflicht kann sich auch auf Besu­che­rin­nen und Besu­cher erstre­cken und ist von die­sen zu beach­ten. Die jewei­lige Inter­net­seite und Aus­hänge geben Auf­schluss hier­über.
Das Land­ge­richt Köln sowie das Land­ge­richt Aachen haben bei­spiels­weise ent­spre­chende Anord­nun­gen erlas­sen.