Neues zu Corona-Schutzmaßnahmen
Seit dem 3. April 2022 gibt es in öffentlichen Gebäuden keine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske mehr.
Zu beachten sind jedoch die in den Gerichten und Behörden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergriffenen Schutzmaßnahmen. Im Einzelfall kann es zu einer Anordnung einer Maskentragepflicht im ganzen Gericht/in der ganzen Behörde oder in räumlich abgegrenzten Teilen davon kommen. Eine solche Pflicht kann sich auch auf Besucherinnen und Besucher erstrecken und ist von diesen zu beachten. Die jeweilige Internetseite und Aushänge geben Aufschluss hierüber.
Das Landgericht Köln sowie das Landgericht Aachen haben beispielsweise entsprechende Anordnungen erlassen.