beA-Kartentausch – Information der BNotK
Die Rechtsanwaltskammer erreichen derzeit viele Anfragen zum beA-Kartentausch. Die aktuelle Information der Bundesnotarkammer finden Sie hier.
Die Rechtsanwaltskammer erreichen derzeit viele Anfragen zum beA-Kartentausch. Die aktuelle Information der Bundesnotarkammer finden Sie hier.
Die Voraussetzungen für die Anzeige der Bestands-Berufsausübungsgesellschaften, also der Berufsausübungsgesellschaften, die bereits vor dem 01.08.2022 zugelassen waren, sind empfangsbereit.
Es werden folgende Fragen diskutiert: bitte hier weiterlesen
Die sogenannten „Bestands-GmbHs“, d.h. Berufsausübungsgesellschaften, die bereits vor dem 1.8.2022 zugelassen wurden, erhalten ihr beA nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer voraussichtlich erst zum Stichtag 1.9.2022.
Am 01.08.2022 tritt die sogenannte „Große BRAO-Reform“ in Kraft. Diese führt u.a. zu weitreichenden Änderungen im Bereich der Zulassung von Berufsausübungs-gesellschaften.
Rechtsanwältin Julia von Seltmann hat einen Beitrag zum Thema “Das beA für Berufsausübungsgesellschaften — Wann kommt es und was ist daran besonders?” veröffentlicht, den Sie hier finden.
Deutsche Rechtsanwälte, die sich in England und Wales als „solicitor“ betätigen möchten, mussten bisher die SQE1 und SQE2-Prüfungen der Solicitor Regulation Authority (SRA) durchlaufen.
Die BRAK hatte mit dem beA-Sondernewsletter 2/2022 darüber informiert, dass alle beA-Karten nach und nach ihre Gültigkeit verlieren und durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ausgetauscht werden.
Mit der Änderung des Geldwäschegesetzes zum 01.08.2021 sind neue Mitteilungspflichten an das Deutsche Transparenzregister in Kraft getreten.
Das Bundesamt für Justiz, das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Landgericht Nürnberg-Fürth laden ein zum diesjährigen Europäischen Tag der Justiz.
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