Postfächer der Bestands-BAG’s sind empfangs­bereit

Die Voraus­set­zungen für die Anzeige der Bestands-Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaften, also der Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaften, die bereits vor dem 01.08.2022 zugelassen waren, sind empfangs­bereit. Dies bedeutet, dass die Bestands-BAG’s im BRAV angezeigt werden. Die Postfächer sind empfangs­bereit und addres­sierbar.