Postfächer der Bestands-BAG’s sind empfangsbereit
Die Voraussetzungen für die Anzeige der Bestands-Berufsausübungsgesellschaften, also der Berufsausübungsgesellschaften, die bereits vor dem 01.08.2022 zugelassen waren, sind empfangsbereit. Dies bedeutet, dass die Bestands-BAG’s im BRAV angezeigt werden. Die Postfächer sind empfangsbereit und addressierbar.