Zulassungsantrag BAG
Am 01.08.2022 tritt die sogenannte „Große BRAO-Reform“ in Kraft. Diese führt u.a. zu weitreichenden Änderungen im Bereich der Zulassung von Berufsausübungs-gesellschaften. So sind etwa Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung nach § 209a Abs. 2 BRAO n. F. verpflichtet, bis zum
01.11.2022 einen Zulassungsantrag zu stellen. Das Antragsformular für Berufsausübungsgesellschaften ist hier abrufbar.