Zulas­sungs­an­trag BAG

Am 01.08.2022 tritt die soge­nannte „Große BRAO-Reform“ in Kraft. Diese führt u.a. zu weit­rei­chen­den Ände­run­gen im Bereich der Zulas­sung von Berufs­aus­übungs-gesell­schaf­ten. So sind etwa Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten mit beschränk­ter Berufs­haf­tung nach § 209a Abs. 2 BRAO n. F. ver­pflich­tet, bis zum

01.11.2022 einen Zulas­sungs­an­trag zu stel­len. Das Antrags­for­mu­lar für Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaf­ten ist hier abruf­bar.