beA — Austausch der Mitar­bei­ten­den­karten

Die im beA verwen­deten Mitar­bei­ten­den­karten verfügen über Zerti­fikate, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt.

Die ersten dieser Karten verlieren somit im September 2023 ihre Gültigkeit. Die Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­no­tar­kammer hat in der ersten August­woche mit dem Austausch der Karten begonnen. Der Austausch erfolgt nach und nach abhängig von der Gültig­keits­dauer der Zerti­fikate.

Die BRAK hat mit Sonder­news­letter 2/2023 v. 1.8.2023 die Kolle­ginnen und Kollegen über den bevor­ste­henden Karten­tausch infor­miert. Seitens der Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte muss nichts unter­nommen werden, um den Karten­tausch anzustoßen. Die Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­no­tar­kammer wird sich unauf­ge­fordert mit den Kolle­ginnen und Kollegen, die Mitar­bei­ten­den­karten bestellt haben, in Verbindung setzen.

Die BRAK bittet darum, dass die Mitar­bei­ten­den­karten unmit­telbar nach Erhalt im Benut­zer­profil hinterlegt werden. Dies sollte unbedingt vor Ablauf der Gültig­keits­dauer der bishe­rigen Karte erfolgen, damit die neue Karte unmit­telbar nutzbar ist.

Weitere Infor­ma­tionen der Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­no­tar­kammer und des beA-Anwen­der­sup­ports finden Sie unter folgenden Links:

Tausch beA-Karten Mitar­beiter | Zerti­fi­zie­rungs­stelle (bnotk.de)

Der beA-Mitar­bei­ten­den­kar­ten­tausch | beA SUPPORT

Sowohl auf der Website der Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­no­tar­kammer als auch im beA-Service-Portal sind diese weiter­ge­henden Infor­ma­tionen und Anlei­tungen enthalten.