Corona-Überbrü­ckungs­hilfe – Keine Anmeldung mehr über die beA-Karte

Die BRAK hatte sich dafür einge­setzt, dass Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte in den Beantra­gungs­prozess für Corona-Überbrü­ckungs­hilfen als sogenannte prüfende Dritte einge­bunden wurden.

Seit 2020 bestand die Möglichkeit, sich an dem Portal für die Beantragung der Corona-Hilfs­pro­gramme mithilfe der beA-Karte anzumelden. Auf diese Weise war eine sichere Anmeldung am Portal und eine eindeutige Authen­ti­fi­zierung der Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte möglich.

Gleich­zeitig infor­mierte das BMWK, dass es im Schluss­ab­rech­nungs­portal für die Überbrü­ckungs­hilfe eine einmalige Verlän­gerung der Einrei­chungs­frist bis zum 31.12.2023 ermög­liche. Hierfür sei zwingend die Erstellung eines Organi­sa­ti­ons­profils im Schluss­ab­rech­nungs­portal für die Überbrü­ckungs­hilfe für die betref­fenden Mandate und zugehö­rigen Programme bis zum 31.8.2023 erfor­derlich. Das BMWK wies vorsorglich darauf hin, dass die allge­meine Regis­trierung im Antrag­sportal für die Überbrü­ckungs­hilfe nicht ausrei­chend und zwingend die vorge­nannte Anlage eines Organi­sa­ti­ons­profils für eine Frist­ver­län­gerung vorzu­nehmen sei.

Das Bundes­mi­nis­terium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) teilte nunmehr auf Nachfrage der BRAK mit, dass die Unter­stützung der Anmeldung am Portal für die Beantragung der Corona-Hilfs­pro­gramme mithilfe der beA-Karte Mitte Juli 2023 abgeschaltet wurde. Seitdem ist die Anmeldung über die beA-Karte nicht mehr möglich.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie auf der angege­benen Inter­net­seite.