Die Adressierung des „richtigen“ beA – Oder: Wie vermeidet man „Fehlzustellungen“ durch Gerichte?
In dem nachfolgenden Aufsatz erläutert Frau Kollegin Julia von Seltmann, wie man erreichen kann, dass Gerichte an das beA derjenigen Person in einer Kanzlei zustellen, die eine Sache tatsächlich bearbeitet.
„Warum schickt das Gericht Nachrichten nicht in mein beA, sondern scheinbar willkürlich in das meines Kollegen? Diese Frage stellen sich viele Anwältinnen und Anwälte, die feststellen müssen, dass für die Korrespondenz zwischen der Justiz und ihrer Kanzlei das beA der Person genutzt wird, die ganz oben auf dem Briefkopf steht. Das beA der sachbearbeitenden Kollegin oder des sachbearbeitenden Kollegen bleibt indes leer. Solche „Fehlzustellungen“ sind an der Tagesordnung. Besonders schwierig wird die Situation bei Berufsausübungsgesellschaften und in Vertretungsfällen oder wenn Anwältinnen und Anwälte aus bestimmten Gründen über ein zweites beA verfügen. Wie geht man damit um und wie beugt man für künftige Fälle vor?“
Den Aufsatz, veröffentlicht im Heft 6/2022 des BRAK-Magazins, finden Sie hier.