Einführung der elektro­ni­schen Akte in Famili­en­sachen bei dem Amtsge­richt Köln seit dem 02.11.2023

Hierzu teilt der Präsident des Amtsge­richts Köln folgendes mit:

Seit dem 02.11.2023 haben alle Famili­en­ab­tei­lungen bei dem Famili­en­ge­richt Köln mit der Pilotierung der elektro­ni­schen Akte begonnen. Dabei werden ausschließlich neu einge­hende Verfahren elektro­nisch bearbeitet. Bestands­ver­fahren werden weiterhin als Papier­akten geführt.

Die bereits gewon­nenen Erfah­rungen lassen Fortschritte bei der Effizienz und vor allem einen zügigen „Postlauf” über den elektro­ni­schen Rechts­verkehr erwarten.

Diesbe­züglich sind insbe­sondere die Geschäfts­stellen auf Ihre Mitwirkung angewiesen: Bitte machen Sie in allen beA-/ beN­Schriftsätzen folgende Eintra­gungen unter
Akten­zeichen des Empfängers:<gerichtliches Akten­zeichen> z.B. 306 F 123/23

Bei dem Verbund von Schei­dungs- und Folge­sachen ist darauf zu achten, dass Schrift­sätze in Folge­sachen mit dem vollstän­digen Akten­zeichen erfasst werden, z.B. 306 F 123/23 VA, 306 F 123/23 GÜ; 306 F 123/23 UE. Denn nur so ist gewähr­leistet, dass Schrift­sätze zügig und automa­ti­siert der richtigen Akte zugeordnet werden. Andern­falls sind Mehraufwand bei den Geschäfts­stellen und Verzö­ge­rungen in der Bearbeitung die Folge.

Bitte achten Sie darauf, dass im Feld „Akten­zeichen des Empfängers” keinerlei weitere Zeichen (auch keine Leerzeichen) einge­tragen werden.