Elektro­ni­scher Rechts­verkehr – Namens­kon­ven­tionen der Justiz NRW

Zur weiteren Förderung des elektro­ni­schen Rechts­ver­kehrs hat die Justiz NRW Namens­kon­ven­tionen zur Bezeichnung von Dokumenten entwi­ckelt. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.