Rechtsanwältin/Rechts­anwalt beim BGH

Die Präsi­dentin des Bundes­ge­richtshofs, Frau Bettina Limperg, hat in ihrer Eigen­schaft als Vorsit­zende des Wahlaus­schusses für Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte beim Bundes­ge­richtshof mit einem bei der Bundes­rechts­an­walts­kammer am 5. September einge­gan­genen Schreiben die Einleitung eines neuen Wahlver­fahrens angekündigt.

Gemäß § 166 Abs. 2 Nr. 1 BRAO wird die Bundes­rechts­an­walts­kammer gebeten, der Präsi­dentin eine Vorschlags­liste mit Bewer­be­rinnen und Bewerbern zu übermitteln, die dem Anfor­de­rungs­profil für Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte beim Bundes­ge­richtshof (Anlage) entsprechen. In diesem Zusam­menhang bedarf es auch aussa­ge­kräf­tiger Unter­lagen über den beruf­lichen Werdegang (Lebenslauf, Zeugnisse beider Staats­examen, Schwer­punkte der bishe­rigen beruf­lichen Tätigkeit sowie ggf. Veröf­fent­li­chungs­listen etc.).

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Vorlage der erfor­der­lichen Unter­lagen bis spätestens 15.12.2023 bei Frau Brunzel unter brunzel@rak-koeln.de.

 

Anfor­de­rungs­profil für RAinnen und RAe beim BGH