Rechtsanwältin/Rechtsanwalt beim BGH
Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Frau Bettina Limperg, hat in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Wahlausschusses für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof mit einem bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 5. September eingegangenen Schreiben die Einleitung eines neuen Wahlverfahrens angekündigt.
Gemäß § 166 Abs. 2 Nr. 1 BRAO wird die Bundesrechtsanwaltskammer gebeten, der Präsidentin eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen und Bewerbern zu übermitteln, die dem Anforderungsprofil für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (Anlage) entsprechen. In diesem Zusammenhang bedarf es auch aussagekräftiger Unterlagen über den beruflichen Werdegang (Lebenslauf, Zeugnisse beider Staatsexamen, Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ggf. Veröffentlichungslisten etc.).
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15.12.2023 bei Frau Brunzel unter brunzel@rak-koeln.de.
Anforderungsprofil für RAinnen und RAe beim BGH