Austausch der Mitarbeitendenkarten und Softwarezertifikate im beA
Information über den aktuellen Stand:
die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer hatten laufend darüber unterrichtet, dass auch die beA-Karten für die Mitarbeitenden sowie die Softwarezertifikate auf die aktuelle Schlüssellänge umgestellt werden müssen. Sämtliche Mitarbeitendenkarten sind ausgeliefert. Die Softwarezertifikate wurden durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitgestellt.
Durch persönliche Ansprachen und den beA-Newsletter wurden die Kolleginnen und Kollegen darauf hingewiesen, dass sie die neuen Mitarbeitendenkarten in ihr beA einbinden und die neuen Softwarezertifikate im beA hinterlegen müssen, um weiterhin ein problemloses und arbeitsteiliges Arbeiten zu gewährleisten.
Von den insgesamt 38.229 bei den Nutzerinnen und Nutzern vorliegenden Mitarbeitendenkarten wurden bislang lediglich 23.129 Karten im beA hinterlegt. Dies entspricht einem Anteil von rund 60 %. Die Quote bei den Softwarezertifikaten ist mit 66 % etwas höher. Von den 63.000 von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitgestellten Zertifikaten sind lediglich 43.000 Zertifikate im beA hinterlegt.
Da die Sperrungen der alten Softwarezertifikate bis zum 30.08.2024 abgeschlossen sein sollen und ab dem 19.09.2024 mit der Sperrung der alten Mitarbeitendenkarten begonnen werden soll, weißt die BRAK darauf hin, die neuen Mitarbeitendenkarten sowie die bereitgestellten Softwarezertifikate im beA zu hinterlegen, um weiterhin ein reibungsloses Arbeiten zu gewährleisten. Die Anleitung dazu findet sich auf der Seite des beA-Portals.