Austausch der Mitar­bei­ten­den­karten und Software­zer­ti­fikate im beA

Infor­mation über den aktuellen Stand:

die Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­no­tar­kammer und die Bundes­rechts­an­walts­kammer hatten laufend darüber unter­richtet, dass auch die beA-Karten für die Mitar­bei­tenden sowie die Software­zer­ti­fikate auf die aktuelle Schlüs­sel­länge umgestellt werden müssen. Sämtliche Mitar­bei­ten­den­karten sind ausge­liefert. Die Software­zer­ti­fikate wurden durch die Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­no­tar­kammer bereit­ge­stellt.

Durch persön­liche Ansprachen und den beA-Newsletter wurden die Kolle­ginnen und Kollegen darauf hinge­wiesen, dass sie die neuen Mitar­bei­ten­den­karten in ihr beA einbinden und die neuen Software­zer­ti­fikate im beA hinter­legen müssen, um weiterhin ein problem­loses und arbeits­tei­liges Arbeiten zu gewähr­leisten.

Von den insgesamt 38.229 bei den Nutze­rinnen und Nutzern vorlie­genden Mitar­bei­ten­den­karten wurden bislang lediglich 23.129 Karten im beA hinterlegt. Dies entspricht einem Anteil von rund 60 %. Die Quote bei den Software­zer­ti­fi­katen ist mit 66 % etwas höher. Von den 63.000 von der Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­no­tar­kammer bereit­ge­stellten Zerti­fi­katen sind lediglich 43.000 Zerti­fikate im beA hinterlegt.

Da die Sperrungen der alten Software­zer­ti­fikate bis zum 30.08.2024 abgeschlossen sein sollen und ab dem 19.09.2024 mit der Sperrung der alten Mitar­bei­ten­den­karten begonnen werden soll, weißt die BRAK darauf hin, die neuen Mitar­bei­ten­den­karten sowie die bereit­ge­stellten Software­zer­ti­fikate im beA zu hinter­legen, um weiterhin ein reibungs­loses Arbeiten zu gewähr­leisten. Die Anleitung dazu findet sich auf der Seite des beA-Portals.