beA — Richter­licher Bereit­schafts­dienst vs. EILT

Nutzung der Sendungs­prio­ri­täten über das besondere elektro­nische Anwalts­postfach

Bereits mit Kammer­Forum 2/2023 hatten wir auf Bitte des Minis­te­riums der Justiz des Landes NRW über die Sendungs­prio­rität „Richter­licher Bereit­schafts­dienst“ in Abgrenzung zur Sendungs­prio­rität „EILT“ infor­miert. Leider hält nach Mitteilung des Minis­te­riums die Fehlnutzung weiterhin an. Eine Fehlnutzung führt im Ergebnis nicht nur zu einer Überlastung der Gerichte, sondern auch zu einer verzö­gerten Bearbeitung Ihrer eigentlich eiligen Angele­genheit. Die inkor­rekte Nutzung von Sendungs­prio­ri­täten des Bereit­schafts­dienstes für Nachrichten, die dem regulären Dienst­be­trieb vorbe­halten sind, führt nicht zu einer beschleu­nigten Bearbeitung dieser Eingänge. Sie bedeutet aller­dings einen erheb­lichen zusätz­lichen Arbeits­aufwand außerhalb der regulären Dienst­zeiten für die im Bereit­schafts­dienst der Gerichte tätigen Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter, welche diese Eingänge sichten und zuordnen müssen.

Daher achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Sendungs­prio­ri­täten korrekt zu nutzen.

Wie geht es richtig?

Über das besondere elektro­nische Anwalts­postfach (beA) besteht die Möglichkeit, für den elektro­ni­schen Versand von Nachrichten an die Gerichte und Staats­an­walt­schaften sog. Sendungs­prio­ri­täten auszu­wählen.

Der Absender oder die Absen­derin kann als Sendungs­prio­rität den allge­meinen Bereit­schafts­dienst der Gerichte oder Staats­an­walt­schaften oder auch verschiedene Unter­ka­te­gorien des Bereit­schafts­dienstes nach Rechts­be­reichen auswählen. Die Auswahl einer Sendungs­prio­rität mit dem Merkmal „Bereit­schafts­dienst“ führt stets dazu, dass eine geson­derte E‑Mail-Benach­rich­tigung über den Eingang an ein Funkti­ons­postfach des Bereit­schafts­dienstes der empfan­genden Behörde versandt wird.

Die Auswahl der Sendungs­prio­rität „Eilt“ löst hingegen keine Benach­rich­tigung des richter­lichen oder staats­an­walt­lichen Bereit­schafts­dienstes aus, sondern dient dazu, Eingänge, die im regulären Dienst­be­trieb zu bearbeiten sind, als besonders eilbe­dürftig zu kennzeichnen.