beA — Richterlicher Bereitschaftsdienst vs. EILT
Nutzung der Sendungsprioritäten über das besondere elektronische Anwaltspostfach
Bereits mit KammerForum 2/2023 hatten wir auf Bitte des Ministeriums der Justiz des Landes NRW über die Sendungspriorität „Richterlicher Bereitschaftsdienst“ in Abgrenzung zur Sendungspriorität „EILT“ informiert. Leider hält nach Mitteilung des Ministeriums die Fehlnutzung weiterhin an. Eine Fehlnutzung führt im Ergebnis nicht nur zu einer Überlastung der Gerichte, sondern auch zu einer verzögerten Bearbeitung Ihrer eigentlich eiligen Angelegenheit. Die inkorrekte Nutzung von Sendungsprioritäten des Bereitschaftsdienstes für Nachrichten, die dem regulären Dienstbetrieb vorbehalten sind, führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung dieser Eingänge. Sie bedeutet allerdings einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand außerhalb der regulären Dienstzeiten für die im Bereitschaftsdienst der Gerichte tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche diese Eingänge sichten und zuordnen müssen.
Daher achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Sendungsprioritäten korrekt zu nutzen.
Wie geht es richtig?
Über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) besteht die Möglichkeit, für den elektronischen Versand von Nachrichten an die Gerichte und Staatsanwaltschaften sog. Sendungsprioritäten auszuwählen.
Der Absender oder die Absenderin kann als Sendungspriorität den allgemeinen Bereitschaftsdienst der Gerichte oder Staatsanwaltschaften oder auch verschiedene Unterkategorien des Bereitschaftsdienstes nach Rechtsbereichen auswählen. Die Auswahl einer Sendungspriorität mit dem Merkmal „Bereitschaftsdienst“ führt stets dazu, dass eine gesonderte E‑Mail-Benachrichtigung über den Eingang an ein Funktionspostfach des Bereitschaftsdienstes der empfangenden Behörde versandt wird.
Die Auswahl der Sendungspriorität „Eilt“ löst hingegen keine Benachrichtigung des richterlichen oder staatsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes aus, sondern dient dazu, Eingänge, die im regulären Dienstbetrieb zu bearbeiten sind, als besonders eilbedürftig zu kennzeichnen.