Erreichbarkeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern über das elektronische Behörden- und Organisationenpostfach
Der Präsident des Amtsgerichts Köln teilt folgendes mit:
Seit dem 27.06.2023, sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Köln über das elektronische Behörden- und Organisationenpostfach (eBO) adressierbar. Es besteht daher die Möglichkeit, Aufträge zur Zustellung oder Zwangsvollstreckung sowie Sachstandsanfragen unmittelbar an die Angehörigen des Gerichtsvollzieherdienstes zu richten. Über das eBO besteht ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Absatz 4 ZPO.
Wir verzeichnen auf der Gerichtsvollzieherverteilerstelle ein besonders hohes Aufkommen von elektronischen Eingängen für den Gerichtsvollzieherdienst, was bedauerlicherweise seit einigen Monaten immer wieder zu einer Verzögerung bei der Weiterleitung von Eingängen führt. Um in diesem Bereich ein wenig Entlastung zu schaffen, trete ich mit der Bitte an Sie heran, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Bezirks entsprechend zu informieren und eine unmittelbare Kontaktaufnahme zum Gerichtsvollzieherdienst zu empfehlen. Dies führt auch auf Ihrer Seite zu einer Beschleunigung der Angelegenheit, da die Zuordnung und Weiterleitung über die hiesige Verteilerstelle entfällt.
Eine Recherche hinsichtlich der Zuständigkeit kann auf der Internetseite der jeweiligen Amtsgerichte vorgenommen werden, hier: https://www.ag-koeln.nrw.de/aufgaben/gerichtsvollzieher/index.php. Die dort ermittelten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind sodann unter ihren Namen und der Geschäftsanschriften im eBO-Adressbuch zu finden. Im Abwesenheitsfall wird eine automatische Weiterleitung des Postfachs an den oder die jeweilige/n Vertreter/in eingerichtet.