Freigabe des Akteneinsichtsportals in Hessen
Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat teilt mit beigefügtem Schreiben mit, dass ab sofort das Akteneinsichtsportal in Hessen zur Verfügung stehe. Es obliege dem jeweiligen Gericht, auf welchem Wege etwaige Akteneinsicht gewährt wird.
Aus den ebenfalls beigefügten Handlungshilfen für Nutzerinnen und Nutzer ergibt sich, dass die Anmeldung über Benutzernamen und Passwort erfolgen soll. Die Zugangsdaten teilen die Gerichte den Nutzerinnen und Nutzern mit.