Freigabe des Akten­ein­sichts­portals in Hessen

Das Hessische Minis­terium der Justiz und für den Rechts­staat teilt mit beigefügtem Schreiben mit, dass ab sofort das Akten­ein­sichts­portal in Hessen zur Verfügung stehe. Es obliege dem jewei­ligen Gericht, auf welchem Wege etwaige Akten­ein­sicht gewährt wird.

Aus den ebenfalls beigefügten Handlungs­hilfen für Nutze­rinnen und Nutzer ergibt sich, dass die Anmeldung über Benut­zer­namen und Passwort erfolgen soll. Die Zugangs­daten teilen die Gerichte den Nutze­rinnen und Nutzern mit.