Hohes Aufkommen von Registrierungsanträgen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG und technische Abwicklungsschwierigkeiten
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen macht mit Schreiben vom 08.02.2024 auf folgendes aufmerksam:
Aufgrund der zum 1. Januar 2024 verpflichtenden Registrierung von Verpflichteten bei der FIU, vgl. §§ 45 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 59 Abs. 6 S. 1 GwG, verzeichnet die FIU insbesondere seit Dezember 2023 ein signifikant erhöhtes Registrierungsaufkommen. In dessen Folge kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten der zugehörigen Anträge und teils zu technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses. Die Rechtzeitigkeit der Registrierung von Verpflichteten, sofern diese vor dem 1. Januar 2024 eingeleitet wurde, wird hierdurch nicht berührt. An der Beseitigung der infolge dieses Aufkommens aufgetretenen technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses wird mit Hochdruck gearbeitet. Auf die Ausgestaltung des Prozesses selbst kann die FIU keinen Einfluss nehmen, da es sich um einen vordefinierten IT-Prozess des Fachverfahrens goAML handelt, das vom UNODC bereitgestellt und technisch verantwortet wird.
Die FIU dokumentiert ihr bekanntgewordene Abwicklungsschwierigkeiten, um den Aufsichtsbehörden diese erforderlichenfalls für die Bewertung der Frage der Rechtzeitigkeit der Registrierung von Verpflichteten verfügbar zu machen. Ungeachtet dessen wird um generelle Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen im Rahmen Ihrer Aufsichtstätigkeit gebeten. Sollten sich Verpflichtete wegen technischer Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses an Sie wenden, bitte ich darum, auf die Zuständigkeit der FIU zu verweisen. Das zuständige Arbeitsgebiet ist per Email unter DXA322.gzd@fiu.bund.de erreichbar.