Hohes Aufkommen von Regis­trie­rungs­an­trägen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG und technische Abwick­lungs­schwie­rig­keiten

Die Zentral­stelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chungen macht mit Schreiben vom 08.02.2024 auf folgendes aufmerksam:

Aufgrund der zum 1. Januar 2024 verpflich­tenden Regis­trierung von Verpflich­teten bei der FIU, vgl. §§ 45 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 59 Abs. 6 S. 1 GwG, verzeichnet die FIU insbe­sondere seit Dezember 2023 ein signi­fikant erhöhtes Regis­trie­rungs­auf­kommen. In dessen Folge kommt es zu längeren Bearbei­tungs­zeiten der zugehö­rigen Anträge und teils zu techni­schen Schwie­rig­keiten beim Durch­laufen des Regis­trie­rungs­pro­zesses. Die Recht­zei­tigkeit der Regis­trierung von Verpflich­teten, sofern diese vor dem 1. Januar 2024 einge­leitet wurde, wird hierdurch nicht berührt. An der Besei­tigung der infolge dieses Aufkommens aufge­tre­tenen techni­schen Schwie­rig­keiten beim Durch­laufen des Regis­trie­rungs­pro­zesses wird mit Hochdruck gearbeitet. Auf die Ausge­staltung des Prozesses selbst kann die FIU keinen Einfluss nehmen, da es sich um einen vorde­fi­nierten IT-Prozess des Fachver­fahrens goAML handelt, das vom UNODC bereit­ge­stellt und technisch verant­wortet wird.

Die FIU dokumen­tiert ihr bekannt­ge­wordene Abwick­lungs­schwie­rig­keiten, um den Aufsichts­be­hörden diese erfor­der­li­chen­falls für die Bewertung der Frage der Recht­zei­tigkeit der Regis­trierung von Verpflich­teten verfügbar zu machen. Ungeachtet dessen wird um generelle Berück­sich­tigung der vorste­henden Ausfüh­rungen im Rahmen Ihrer Aufsichts­tä­tigkeit gebeten. Sollten sich Verpflichtete wegen techni­scher Schwie­rig­keiten beim Durch­laufen des Regis­trie­rungs­pro­zesses an Sie wenden, bitte ich darum, auf die Zustän­digkeit der FIU zu verweisen. Das zuständige Arbeits­gebiet ist per Email unter DXA322.gzd@fiu.bund.de erreichbar.