Sammelanderkonten — Letztmalige Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses
Das BMF hat eine weitere Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten um ein Jahr bis zum 31.12.2025 beschlossen. Das in diesem Zusammenhang am 28.11.2024 vom BMF an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtete Schreiben können Sie der Anlage entnehmen. Es handelt sich um die letztmalige Verlängerung. Eine gesetzliche Regelung, die eine angemessene Aufsicht der Rechtsanwaltskammern über die Führung von Sammelanderkonten gewährleistet, ist nach Auffassung des BMF weiterhin zwingend erforderlich. Sollte bis zum Auslaufen der Frist keine geeignete gesetzliche Regelung vorliegen, werde ab dem Jahr 2026 ein Verstoß der Meldepflicht der Finanzinstitute zu Sammelanderkonten von Rechtsanwälten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Es sei aber beabsichtigt, zeitnah erneut eine gesetzliche Regelung vorzulegen.