Sammelan­der­konten — Letzt­malige Verlän­gerung des Nicht­be­an­stan­dungs­er­lasses

Das BMF hat eine weitere Verlän­gerung des Nicht­be­an­stan­dungs­er­lasses bei Verstößen gegen die Melde­pflichten nach dem Finanz­konten-Infor­ma­ti­ons­aus­tausch­gesetz (FKAustG) in Bezug auf Sammel­treu­hand­konten von Rechts­an­wälten um ein Jahr bis zum 31.12.2025 beschlossen. Das in diesem Zusam­menhang am 28.11.2024 vom BMF an das Bundes­zen­tralamt für Steuern gerichtete Schreiben können Sie der Anlage entnehmen. Es handelt sich um die letzt­malige Verlän­gerung. Eine gesetz­liche Regelung, die eine angemessene Aufsicht der Rechts­an­walts­kammern über die Führung von Sammelan­der­konten gewähr­leistet, ist nach Auffassung des BMF weiterhin zwingend erfor­derlich. Sollte bis zum Auslaufen der Frist keine geeignete gesetz­liche Regelung vorliegen, werde ab dem Jahr 2026 ein Verstoß der Melde­pflicht der Finanz­in­stitute zu Sammelan­der­konten von Rechts­an­wälten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Es sei aber beabsichtigt, zeitnah erneut eine gesetz­liche Regelung vorzu­legen.