Täuschung über Anwalts­ei­gen­schaft und Identi­täts­dieb­stahl

1. Kanzlei Alex und Partner

Eine vermeint­liche Kanzlei Alex und Partner wirbt unter der URL https://kanzlei-alex.de/ und bietet nach dem in den Bezugs­rund­scheiben beschrie­benen Schema zum Schein Insol­venz­güter zum Verkauf an. Dabei nutzt sie teilweise die Identität des tatsächlich existie­renden und in München zugelas­senen Kollegen Olaf Alex aus und verwendet einen gefälschten Beschluss des Amtsge­richts München. Neben dem Namen des betrof­fenen Kollegen wird im Impressum der Website auch dessen tatsäch­liche Kanzlei-Anschrift angegeben. Die übrigen biogra­fi­schen Angaben und Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­daten stimmen indes nicht mit denen des Kollegen überein.

Ein Abgleich mit den im BRAV hinter­legten Daten und insbe­sondere eine Rückfrage über die dort angegebene Kommu­ni­ka­ti­ons­daten bzw. über das beA ermög­lichen etwaig Betrof­fenen, betrü­ge­rische Angebote zu erkennen. Da der Kollege gegen­wärtig keine eigene öffent­liche Website betreibt, wird ferner jede vermeintlich auf ihn lautende Website oder mit einer solchen in Zusam­menhang stehende E‑Mail-Korre­spondenz als betrü­ge­risch einzu­ordnen sein.

2. 2F Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

Auch eine vermeint­liche 2F-Kanzlei verfährt nach dem Insolvenz-Schema. Sie wirbt unter der URL https://www.2f-kanzlei.com/. Als „Partner“ bzw. Vertreter weist sie fälsch­li­cher­weise den in München zugelas­senen Kollegen Fritz Johannes Roth aus. Sie missbraucht im Impressum ferner dessen tatsäch­liche Kanzlei-Anschrift. Auch diese Kanzlei verwendet in ihren Angebots­schreiben einen gefälschten Insol­venz­be­schluss des Amtsge­richts München.

Ein Abgleich mit den im BRAV hinter­legten Kommu­ni­ka­ti­ons­daten des echten Kollegen sowie eine Nachfrage auf einem dort angege­benen Kanal bzw. über das beA ermög­lichen die Unter­scheidung.