Bye bye, cyberJack Secoder!
Warum Sie nur mit einem aktuellen Kartenlesegerät Ihr beA weiter nutzen können. Den Beitrag von Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. BRAK, Berlin, finden Sie hier. Aktuelle Informationen zur Abkündigung des Kartenlesegeräts finden Sie im beA-Supportportal.
