Schaffung neuer Zuständigkeitskonzentrationen an den Landgerichten Bonn und Dortmund sowie am Amtsgericht Dortmund ab dem 1. Januar 2026
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung vom 5. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1152) sieht die folgenden Änderungen vor: Mit einem neuen § 7a JuZuVO werden die Verfahren zur Genehmigung der Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung gemäß § 1631e BGB, § 167b FamFG landesweit dem Amtsgericht Dortmund Mit einem neuen § 32a JuZuVO werden die […]
