Bye bye, cyberJack Secoder!

Warum Sie nur mit einem aktuellen Karten­le­se­gerät Ihr beA weiter nutzen können.

Den Beitrag von Frau Rechts­an­wältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. BRAK, Berlin, finden Sie hier.

Aktuelle Infor­ma­tionen zur Abkün­digung des Karten­le­se­geräts finden Sie im beA-Support­portal.