Hinweise der BRAK zum Umgang mit Fake-Kanzleien
Mit Rundschreiben 103/2025 vom 03.04.2025 teilt die BRAK zum Umgang mit Fake-Kanzleien folgendes mit:
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der Zunahme der Fake-Kanzlei-Fälle erscheint es nicht zielführend — und auf Dauer auch nicht mit vertretbarem Aufwand praktikabel — auf der Homepage der BRAK bzw. per Rundschreiben über einzelne Sachverhalte zu informieren.
Gemäß Beschluss des Präsidiums (s. BRAK-Nr. 12/2025 – dort TOP 17) wird sich die BRAK daher künftig auf eine Beschreibung der bekannten Modi Operandi auf ihrer Homepage beschränken und dort, soweit möglich, Handlungsempfehlungen geben.
Sie finden diese Informationen künftig unter
https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/2025-BRAK_Hinweise_zum_Umgang_mit_Fake-Kanzleien.pdf.
Über einzelne Fälle und Details wird demgegenüber nicht länger informiert werden.
Sollten Ihnen neue Erscheinungsformen bekannt werden, wäre ich Ihnen für deren Mitteilung dankbar, damit diese in das Informationsangebot der BRAK aufgenommen werden können. Bitte beachten Sie, dass Einzelfallinformationen zu bereits bekannten Vorgehensweisen indes nicht zielführend verwertet werden können.