Hinweise der BRAK zum Umgang mit Fake-Kanzleien

Mit Rundschreiben 103/2025 vom 03.04.2025 teilt die BRAK zum Umgang mit Fake-Kanzleien folgendes mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren Kolle­ginnen und Kollegen,

angesichts der Zunahme der Fake-Kanzlei-Fälle erscheint es nicht zielführend — und auf Dauer auch nicht mit vertret­barem Aufwand prakti­kabel — auf der Homepage der BRAK bzw. per Rundschreiben über einzelne Sachver­halte zu infor­mieren.

Gemäß Beschluss des Präsi­diums (s. BRAK-Nr. 12/2025 – dort TOP 17) wird sich die BRAK daher künftig auf eine Beschreibung der bekannten Modi Operandi auf ihrer Homepage beschränken und dort, soweit möglich, Handlungs­emp­feh­lungen geben.

Sie finden diese Infor­ma­tionen künftig unter

https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/2025-BRAK_Hinweise_zum_Umgang_mit_Fake-Kanzleien.pdf.

Über einzelne Fälle und Details wird demge­genüber nicht länger infor­miert werden.

Sollten Ihnen neue Erschei­nungs­formen bekannt werden, wäre ich Ihnen für deren Mitteilung dankbar, damit diese in das Infor­ma­ti­ons­an­gebot der BRAK aufge­nommen werden können. Bitte beachten Sie, dass Einzel­fall­in­for­ma­tionen zu bereits bekannten Vorge­hens­weisen indes nicht zielführend verwertet werden können.