Verpflichtete nach dem Geldwä­sche­gesetz — Einführung einer 2‑Faktor-Authen­ti­sierung bei goAML Web

Seit dem 01.01.2024 müssen sich Verpflichtete nach dem Geldwä­sche­gesetz (GwG) gem. §§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 Satz 1 GwG als solche bei der FIU regis­trieren.

Voraus­sichtlich zum 01.09.2025 wird der Zugang zum System „goAML Web“ auf eine 2‑Faktor-Authen­ti­sierung umgestellt. Dies soll der Verbes­serung des Daten­schutzes, insbe­sondere der Steigerung der Sicherheit bei der Anmeldung und der dort gesicherten Daten dienen. Für die Umstellung wird die Financial Intel­li­gence Unit (FIU) an die regis­trierten Verpflich­teten eine E‑Mail mit einem Verifi­zie­rungscode an die für den jewei­ligen Nutzer hinter­legte E‑Mailadresse versenden.

Bitte prüfen Sie daher, ob die in goAML hinter­legte E‑Mailadresse aktuell ist.  

Das Infor­ma­ti­ons­blatt der FIU finden Sie hier und zur Anleitung der FIU geht es hier.