Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz — Einführung einer 2‑Faktor-Authentisierung bei goAML Web
Seit dem 01.01.2024 müssen sich Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gem. §§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 Satz 1 GwG als solche bei der FIU registrieren.
Voraussichtlich zum 01.09.2025 wird der Zugang zum System „goAML Web“ auf eine 2‑Faktor-Authentisierung umgestellt. Dies soll der Verbesserung des Datenschutzes, insbesondere der Steigerung der Sicherheit bei der Anmeldung und der dort gesicherten Daten dienen. Für die Umstellung wird die Financial Intelligence Unit (FIU) an die registrierten Verpflichteten eine E‑Mail mit einem Verifizierungscode an die für den jeweiligen Nutzer hinterlegte E‑Mailadresse versenden.
Bitte prüfen Sie daher, ob die in goAML hinterlegte E‑Mailadresse aktuell ist.
Das Informationsblatt der FIU finden Sie hier und zur Anleitung der FIU geht es hier.