Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung
Das Ministerium der Justiz hat am 17.06.2025 die Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Die Verordnung sieht Änderungen zum 01.07.2025 in den gerichtlichen Zuständigkeiten vor. Insbesondere werden beispielsweise die Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 348 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 d) ZPO für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Hamm zugewiesen.
Hier finden Sie das Schreiben des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.06.2025 und die Information des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.06.2025.