Zweite Verordnung zur Änderung der Justiz­zu­stän­dig­keits­ver­ordnung

Das Minis­terium der Justiz hat am 17.06.2025 die Zweite Verordnung zur Änderung der Justiz­zu­stän­dig­keits­ver­ordnung im Gesetz- und Verord­nungs­blatt veröf­fent­licht.

Die Verordnung sieht Änderungen zum 01.07.2025 in den gericht­lichen Zustän­dig­keiten vor. Insbe­sondere werden beispiels­weise die Entschei­dungen der Oberlan­des­ge­richte über Berufungen und Beschwerden in Strei­tig­keiten aus der Berufs­tä­tigkeit der Rechts­an­wälte, Steuer­be­rater, Steuer­be­voll­mäch­tigten, Wirtschafts­prüfer und verei­digten Buchprüfer im Sinne des § 348 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 d) ZPO für die Bezirke aller Oberlan­des­ge­richte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlan­des­ge­richt Hamm zugewiesen.

Hier finden Sie das Schreiben des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf vom 25.06.2025 und die Infor­mation des Oberlan­des­ge­richts Hamm vom 25.06.2025.