Hinweis zur Übermittlung von Beschlüssen an die JVA Köln
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Köln weist auf folgendes hin: Die Justizvollzugsanstalt Köln hat weiterhin die Vorgabe ausschließlich gesiegelte und unterzeichnete Beschlüsse anzuerkennen. In jüngster Vergangenheit kam es wiederholt zu Unstimmigkeiten, da Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit nicht unterzeichneten und nicht gesiegelten Kopien von Beschlüssen vorstellig wurden, um Mandantengespräche zu führen. Diese konnten aufgrund der geltenden Vorgaben […]
