Abschaffung der Zahlung mittels Gerichtskostenstemplern in NRW — Allgemeine Verfügung des JM NRW vom 8.Januar 2026
Mit der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 2026 dürfen Gerichtskostenstempler in NRW ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr verwendet werden.
- Das Freistempeln ist nur noch bis zum 30.6.2025 ist unter den in 1.1. und 1.2. der Verfügung genannten Voraussetzungen zulässig.
- Abdrucke von Gerichtskostenstemplern anderer Bundesländer, die ab dem Januar 2026 als Zahlungsnachweis eingereicht werden, sind ungültig.
- Ab dem Februar 2026 darf eine Genehmigung zur Verwendung von Gerichtskostenstemplern auch nicht mehr erteilt werden.
- Gleichfalls ab dem Februar 2026 darf eine Einzahlung auf zur Verwendung genehmigte Gerichtskostenstempler nicht mehr angenommen werden.
Im Übrigen wird auf die Allgemeine Verfügung sowie auf die Synopse verweisen.
