Aufruf des Europäi­schen Parla­ments zur Inter­es­sen­be­kundung für Rechts­be­ratung sowie gericht­liche und außer­ge­richt­liche Vertretung nach deutschem Recht

Die BRAK Brüssel teilt mit Rundschreiben vom 16.03.2026 folgendes mit:

das Europäische Parlament hat einen Aufruf zur Inter­es­sen­be­kundung im Amtsblatt der Europäi­schen Union veröf­fent­licht, um Anwalts­kanz­leien sowie auch Einzel­an­wälte zu identi­fi­zieren, die künftig recht­liche Beratung sowie gericht­liche und außer­ge­richt­liche Vertretung des Parla­ments nach deutschem Recht übernehmen könnten.

Der Aufruf zur Inter­es­sen­be­kundung dient der Erstellung von Listen poten­zi­eller Bewerber und Bieter, die bei künftigen Verga­be­ver­fahren des Europäi­schen Parla­ments zur Angebots­abgabe aufge­fordert werden können. Vorge­sehen sind Listen für nachfol­gende Rechts­ge­biete: Liste A: Arbeits- und Sozial­recht; Liste B: Versi­che­rungs­recht; Liste C: Immobilien‑, Bau- und Archi­tek­ten­recht. Die Liste D umfasst „sonstige Rechts­ge­biete“ wie das Vertrags‑, Straf- oder Steuer­recht – die Rechts­ge­biete dieser Liste sind jedoch nicht abschließend. Die Listen haben eine Gültigkeit von vier Jahren ab hiesiger Veröf­fent­li­chung des Aufrufs im Amtsblatt der Europäi­schen Union. Eine Inter­es­sen­be­kundung ist während dieser Zeit – bis auf die letzten drei Monate – grund­sätzlich jederzeit möglich. Ebenso die Inter­es­sen­be­kundung für gleich mehrere der Listen.

Jeweilige Ausschrei­bungen und der damit verbundene Leistungs­ka­talog können u. a. die Erstellung von Rechts­gut­achten, die recht­liche Beratung des Europäi­schen Parla­ments, Erläu­te­rungen zu abgege­benen Stellung­nahmen, die Begleitung konkreter Verfahren sowie die Vertretung des Europäi­schen Parla­ments vor deutschen Gerichten oder in Schieds­ver­fahren umfassen. Die Leistungen sollen dabei grund­sätzlich in engli­scher Sprache erbracht werden.

Inter­es­sierte Anwalts­kanz­leien und Einzel­an­wälte können ihr Interesse per E‑Mail (cei.legal.assistance@europarl.europa.eu) unter Angabe der Referenz­nummer, der Kanzlei­daten, einer Kontakt­person sowie der jewei­ligen Rechts­ge­biets­liste bekunden. Die Vorlage weiterer Unter­lagen ist zunächst nicht erfor­derlich. Im Übrigen weist das Parlament darauf hin, dass die Aufnahme in die Liste automa­tisch erfolgt, jedoch weder einen Anspruch auf eine spätere Beauf­tragung begründet noch zur Durch­führung von Verga­be­ver­fahren verpflichtet.

Für weiter­füh­rende Infor­ma­tionen erlaube ich mir den Verweis auf den Aufruf zur Inter­es­sen­be­kundung, den Sie hier finden. Dieser liegt uns ausschließlich in engli­scher Sprache vor.