Einführung der elektronischen Akte in Grundbuchsachen beim AG Remscheid ab dem 10.08.2026 – rangwahrende Anträge nur über das elektronische Postfach Grundbuchamt AG Remscheid
Der Direktor des Amtsgerichts Remscheid hat uns gebeten wie folgt zu informieren:
Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Start des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen sind nunmehr (endlich) geschaffen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen geschieht sukzessiv und das Grundbuchamt des Amtsgerichts Remscheid gehört nun auch zu den Gerichten in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Einführung nunmehr stattfindet.
Ab dem 10.08.2026 können und müssen Anträge rechtsverbindlich elektronisch bei dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Remscheid eingereicht werden.
Hierfür ist bitte nur das dafür eingerichtete elektronische Postfach des Grundbuchamtes „Grundbuchamt AG Remscheid“ (DE.Justiz.b0166e4f-d956-403f-8320–13fbc3e12bf0.384a) zu nutzen (aktiv ab 10.08.2026). Bei Verwendung dieses Postfachs wird unmittelbar eine Eingangsbestätigung übermittelt, die den Eingang an der ersten Übernahmestelle der Justiz NRW bzw. IT.NRW (Intermediär) rangwahrend dokumentiert.
Anträge, die an das allgemeine elektronische Postfach des Amtsgerichts gesandt werden („Amtsgericht Remscheid“), sind nicht ordnungsgemäß versandt und sind daher auch nicht rangwahrend.
