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Einführung der elektro­ni­schen Akte in Grund­buch­sachen beim AG Remscheid ab dem 10.08.2026 – rangwah­rende Anträge nur über das elektro­nische Postfach Grund­buchamt AG Remscheid

29. Juli 2026

Der Direktor des Amtsge­richts Remscheid hat uns gebeten wie folgt zu infor­mieren:

Die techni­schen und recht­lichen Voraus­set­zungen für den Start des elektro­ni­schen Rechts­ver­kehrs in Grund­buch­sachen sind nunmehr (endlich) geschaffen. Die Einführung des elektro­ni­schen Rechts­ver­kehrs in Grund­buch­sachen geschieht sukzessiv und das Grund­buchamt des Amtsge­richts Remscheid gehört nun auch zu den Gerichten in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Einführung nunmehr statt­findet.

Ab dem 10.08.2026 können und müssen Anträge rechts­ver­bindlich elektro­nisch bei dem Grund­buchamt des Amtsge­richts Remscheid einge­reicht werden.

Hierfür ist bitte nur das dafür einge­richtete elektro­nische Postfach des Grund­buch­amtes „Grund­buchamt AG Remscheid“ (DE.Justiz.b0166e4f-d956-403f-8320–13fbc3e12bf0.384a) zu nutzen (aktiv ab 10.08.2026). Bei Verwendung dieses Postfachs wird unmit­telbar eine Eingangs­be­stä­tigung übermittelt, die den Eingang an der ersten Übernah­me­stelle der Justiz NRW bzw. IT.NRW (Inter­mediär) rangwahrend dokumen­tiert.

Anträge, die an das allge­meine elektro­nische Postfach des Amtsge­richts gesandt werden („Amtsge­richt Remscheid“), sind nicht ordnungs­gemäß versandt und sind daher auch nicht rangwahrend.

 

https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg 0 0 schmitz@rak-koeln.de https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg schmitz@rak-koeln.de2026-07-29 08:29:312026-07-29 08:29:31Einführung der elektro­ni­schen Akte in Grund­buch­sachen beim AG Remscheid ab dem 10.08.2026 – rangwah­rende Anträge nur über das elektro­nische Postfach Grund­buchamt AG Remscheid
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