Hinweis zur Übermittlung von Beschlüssen an die JVA Köln
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Köln weist auf folgendes hin:
Die Justizvollzugsanstalt Köln hat weiterhin die Vorgabe ausschließlich gesiegelte und unterzeichnete Beschlüsse anzuerkennen.
In jüngster Vergangenheit kam es wiederholt zu Unstimmigkeiten, da Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit nicht unterzeichneten und nicht gesiegelten Kopien von Beschlüssen vorstellig wurden, um Mandantengespräche zu führen. Diese konnten aufgrund der geltenden Vorgaben nicht zugelassen werden.
Vor diesem Hintergrund wurde folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:
Die von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten digital erhaltenen Beschlüsse über das EGVP-Postfach „Vollzugsangelegenheiten” direkt an die Justizvollzugsanstalt Köln weiterzuleiten, um Missverständnisse oder unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
