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Hinweis zur Übermittlung von Beschlüssen an die JVA Köln

9. April 2026

Die Leiterin der Justiz­voll­zugs­an­stalt Köln weist auf folgendes hin:

Die Justiz­voll­zugs­an­stalt Köln hat weiterhin die Vorgabe ausschließlich gesie­gelte und unter­zeichnete Beschlüsse anzuer­kennen.

In jüngster Vergan­genheit kam es wiederholt zu Unstim­mig­keiten, da Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte mit nicht unter­zeich­neten und nicht gesie­gelten Kopien von Beschlüssen vorstellig wurden, um Mandan­ten­ge­spräche zu führen. Diese konnten aufgrund der geltenden Vorgaben nicht zugelassen werden.

Vor diesem Hinter­grund wurde folgende Verfah­rens­weise vorge­schlagen:

Die von den Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälten digital erhal­tenen Beschlüsse über das EGVP-Postfach „Vollzugs­an­ge­le­gen­heiten” direkt an die Justiz­voll­zugs­an­stalt Köln weiter­zu­leiten, um Missver­ständ­nisse oder unnötige Verzö­ge­rungen zu vermeiden.

https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg 0 0 schmitz@rak-koeln.de https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg schmitz@rak-koeln.de2026-04-09 13:46:052026-04-09 13:51:06Hinweis zur Übermittlung von Beschlüssen an die JVA Köln
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