Erinnerung: 73. Deutscher Juristentag vom 21. — 23. September 2022 in Bonn
Es werden folgende Fragen diskutiert: bitte hier weiterlesen
This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that AIXhibit contributed 98 entries already.
Es werden folgende Fragen diskutiert: bitte hier weiterlesen
Die sogenannten „Bestands-GmbHs“, d.h. Berufsausübungsgesellschaften, die bereits vor dem 1.8.2022 zugelassen wurden, erhalten ihr beA nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer voraussichtlich erst zum Stichtag 1.9.2022.
Am 01.08.2022 tritt die sogenannte „Große BRAO-Reform“ in Kraft. Diese führt u.a. zu weitreichenden Änderungen im Bereich der Zulassung von Berufsausübungs-gesellschaften.
Rechtsanwältin Julia von Seltmann hat einen Beitrag zum Thema “Das beA für Berufsausübungsgesellschaften — Wann kommt es und was ist daran besonders?” veröffentlicht, den Sie hier finden.
Deutsche Rechtsanwälte, die sich in England und Wales als „solicitor“ betätigen möchten, mussten bisher die SQE1 und SQE2-Prüfungen der Solicitor Regulation Authority (SRA) durchlaufen.
Die BRAK hatte mit dem beA-Sondernewsletter 2/2022 darüber informiert, dass alle beA-Karten nach und nach ihre Gültigkeit verlieren und durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ausgetauscht werden.
Mit der Änderung des Geldwäschegesetzes zum 01.08.2021 sind neue Mitteilungspflichten an das Deutsche Transparenzregister in Kraft getreten.
Das Bundesamt für Justiz, das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Landgericht Nürnberg-Fürth laden ein zum diesjährigen Europäischen Tag der Justiz.
Das Ministerium der Justiz und die Forschungsstelle für Medienrecht laden ein zum Symposium Künstliche Intelligenz in der Justiz — Impulse aus Nordrhein-Westfalen am 02.05.2022.
Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet im Rahmen der EU-weiten „Konferenz zur Zukunft Europas“ am Montag, den 09.05.2022 von 16:00 bis 18:30 Uhr eine digitale Veranstaltung mit dem Thema „Was bringt die Brüssel-IIb-Verordnung? – Neuerungen in grenzüberschreitenden Familienverfahren“ aus.
Riehler Str. 30 | 50668 Köln
Tel: 0221 - 97 30 10-0
Fax: 0221 - 97 30 10-50
Mail: kontakt@rak-koeln.de