Referendare

Die praktische Ausbildung von Rechts­re­fe­ren­daren richtet sich nach § 41 JAG NRW. Die Anfor­derung an die ausbil­dende Person regelt § 41 Abs. 2 JAG NRW. Dieser lautet:

„Zur Ausbildung darf nur heran­ge­zogen werden, wer dafür fachlich und persönlich geeignet erscheint und die Gewähr dafür bietet, dass er die Referen­darin oder den Referendar in der Praxis gründlich ausbilden kann. Die Ausbil­derin oder der Ausbilder muss vor allem das Interesse und das eigene Bemühen der Referen­da­rinnen oder Referendare wecken und ihnen das Bewusstsein vermitteln, verant­wortlich an der Erfüllung der Aufgaben der Praxis mitzu­ar­beiten. Denk- und Arbeits­me­thoden der Berufs­gruppe der Ausbil­derin oder des Ausbilders sind den Referen­da­rinnen und Referen­daren vertraut zu machen.“

In Absprache mit dem nordrhein­west­fä­li­schen Landes­jus­tiz­prü­fungsamt führen die Rechts­an­walts­kammern Düsseldorf, Hamm und Köln Listen der „ausbil­dungs­be­rech­tigten Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte“. Die Aufnahme in diese Liste erfolgt auf Antrag und setzt (neben der grund­sätz­lichen Ausbil­der­eignung) eine mindestens 3‑jährige Zulassung zur Rechts­an­walt­schaft voraus. Die monatlich aktua­li­sierte Liste der Referen­dar­aus­bilder finden Sie weiter unten, auch mit den Angaben, ob ein Rechts­anwalt Fachanwalt ist und ob er Tätig­keits­schwer­punkte oder Sprach­kennt­nisse angegeben hat. Dieses pdf-Dokument können Sie mit der Suchfunktion filtern. Bei Syndi­kus­rechts­an­wälten kann über das bundes­weite Anwalts­ver­zeichnis (www.rechtsanwaltsregister.org) der Arbeit­geber des Syndi­kus­rechts­an­walts ermittelt werden.

Zuwei­sungen von Referen­daren durch die Referen­dar­ab­teilung der Landge­richte  in der Anwalts­station erfolgen nur an Kolle­ginnen und Kollegen, die in der Liste der ausbil­dungs­be­rech­tigen Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte für Rechts­re­fe­rendare einge­tragen sind. Für die Wahlstation gelten dagegen keine Beschrän­kungen.

Die Aufgaben der ausbil­denden Rechts­an­wältin oder des ausbil­denden Rechts­an­walts ergeben sich aus dem „Ausbil­dungsplan für die Ausbildung bei einer Rechts­an­wältin oder einem Rechts­anwalt nach dem JAG NRW vom 11. März 2003 in der Fassung vom 17. Dezember 2021“. Diesen Ausbil­dungsplan finden Sie hier.

Antrag zur Referen­dar­aus­bildung

Rechts­an­wälte, die sich als Referen­dar­aus­bilder regis­trieren lassen wollen, finden das entspre­chende Online-Formular hier. Über dieses Formular können auch die Daten aktua­li­siert werden, gerade was Tätig­keits­schwer­punkte und Sprach­kennt­nisse betrifft.