Referendare
Die praktische Ausbildung von Rechtsreferendaren richtet sich nach § 41 JAG NRW. Die Anforderung an die ausbildende Person regelt § 41 Abs. 2 JAG NRW. Dieser lautet:
„Zur Ausbildung darf nur herangezogen werden, wer dafür fachlich und persönlich geeignet erscheint und die Gewähr dafür bietet, dass er die Referendarin oder den Referendar in der Praxis gründlich ausbilden kann. Die Ausbilderin oder der Ausbilder muss vor allem das Interesse und das eigene Bemühen der Referendarinnen oder Referendare wecken und ihnen das Bewusstsein vermitteln, verantwortlich an der Erfüllung der Aufgaben der Praxis mitzuarbeiten. Denk- und Arbeitsmethoden der Berufsgruppe der Ausbilderin oder des Ausbilders sind den Referendarinnen und Referendaren vertraut zu machen.“
In Absprache mit dem nordrheinwestfälischen Landesjustizprüfungsamt führen die Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Hamm und Köln Listen der „ausbildungsberechtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“. Die Aufnahme in diese Liste erfolgt auf Antrag und setzt (neben der grundsätzlichen Ausbildereignung) eine mindestens 3‑jährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft voraus. Die monatlich aktualisierte Liste der Referendarausbilder finden Sie weiter unten, auch mit den Angaben, ob ein Rechtsanwalt Fachanwalt ist und ob er Tätigkeitsschwerpunkte oder Sprachkenntnisse angegeben hat. Dieses pdf-Dokument können Sie mit der Suchfunktion filtern. Bei Syndikusrechtsanwälten kann über das bundesweite Anwaltsverzeichnis (www.rechtsanwaltsregister.org) der Arbeitgeber des Syndikusrechtsanwalts ermittelt werden.
Zuweisungen von Referendaren durch die Referendarabteilung der Landgerichte in der Anwaltsstation erfolgen nur an Kolleginnen und Kollegen, die in der Liste der ausbildungsberechtigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Rechtsreferendare eingetragen sind. Für die Wahlstation gelten dagegen keine Beschränkungen.
Die Aufgaben der ausbildenden Rechtsanwältin oder des ausbildenden Rechtsanwalts ergeben sich aus dem „Ausbildungsplan für die Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt nach dem JAG NRW vom 11. März 2003 in der Fassung vom 17. Dezember 2021“. Diesen Ausbildungsplan finden Sie hier.
Antrag zur Referendarausbildung
Rechtsanwälte, die sich als Referendarausbilder registrieren lassen wollen, finden das entsprechende Online-Formular hier. Über dieses Formular können auch die Daten aktualisiert werden, gerade was Tätigkeitsschwerpunkte und Sprachkenntnisse betrifft.