Fach­an­walt­schaf­ten

Der Rechts­an­wäl­tin oder dem Rechts­an­walt, die/der beson­dere Kennt­nisse und Erfah­run­gen in einem Rechts­ge­biet erwor­ben hat, kann die Befug­nis ver­lie­hen wer­den, eine Fach­an­walts­be­zeich­nung zu füh­ren. Die Befug­nis darf für höchs­tens drei Rechts­ge­biete erteilt wer­den. Über den Antrag ent­schei­det die Abtei­lung für Fach­an­walts­an­ge­le­gen­hei­ten der Rechts­an­walts­kam­mer Köln (Abtei­lung IX) nach Prü­fung durch einen Vor­prü­fungs­aus­schuss. Für jede Fach­an­walts­be­zeich­nung ist ein eige­ner Vor­prü­fungs­aus­schuss ein­ge­rich­tet.

Die Vor­prü­fungs­aus­schüsse haben jeweils Merk­blät­ter mit Hin­wei­sen zur Antrag­stel­lung her­aus­ge­ge­ben.

Fach­an­walts­lehr­gänge im Online-For­mat wer­den akzep­tiert, aller­dings sind Fach­an­walts­klau­su­ren im Sinne des § 4a FAO nur in Prä­senz­form mög­lich. Den ent­spre­chen­den Beschluss der Abtei­lung für Fach­an­walts­an­ge­le­gen­hei­ten der Rechts­an­walts­kam­mer Köln (Abtei­lung IX) fin­den Sie hier.

Mit Wir­kung zum 01.06.2022 wurde mit Beschluss der 7. Sat­zungs­ver­samm­lung die Fach­an­walt­schaft für Insol­venz­recht in die Fach­an­walt­schaft für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht umbe­nannt. Wer die Erlaub­nis zur Füh­rung der Fach­an­walts­be­zeich­nung für Insol­venz­recht besitzt, darf alter­na­tiv die Fach­an­walts­be­zeich­nung für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht füh­ren. Einen erläu­tern­den Hin­weis fin­den Sie hier.

Merk­blät­ter