Fachanwaltschaften
Der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt, die/der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Die Befugnis darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden. Über den Antrag entscheidet die Abteilung für Fachanwaltsangelegenheiten der Rechtsanwaltskammer Köln (Abteilung IX) nach Prüfung durch einen Vorprüfungsausschuss. Für jede Fachanwaltsbezeichnung ist ein eigener Vorprüfungsausschuss eingerichtet.
Die Antragstellung bei der Rechtsanwaltskammer soll grundsätzlich digital über das beA erfolgen.
Die Klausuren und das Teilnahmezertifikat über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs gem. § 4 FAO sollen als Scan ebenfalls per beA eingereicht werden und müssen der Rechtsanwaltskammer auf Verlangen im Original zur Verfügung gestellt werden.
Ferner muss die antragstellende Rechtsanwältin bzw. der antragstellende Rechtsanwalt dem Antrag eine Erklärung beifügen, in der anwaltlich versichert wird, dass die digital per beA eingereichten Klausuren und das Teilnehmerzertifikat mit den Originaldokumenten übereinstimmen und diese auf Verlangen im Original vorgelegt werden.
Die Vorprüfungsausschüsse haben jeweils Merkblätter mit Hinweisen zur Antragstellung herausgegeben.
Fachanwaltslehrgänge im Online-Format werden akzeptiert, allerdings sind Fachanwaltsklausuren im Sinne des § 4a FAO nur in Präsenzform möglich. Den entsprechenden Beschluss der Abteilung für Fachanwaltsangelegenheiten der Rechtsanwaltskammer Köln (Abteilung IX) finden Sie hier.
Mit Wirkung zum 01.06.2022 wurde mit Beschluss der 7. Satzungsversammlung die Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht in die Fachanwaltschaft für Insolvenz- und Sanierungsrecht umbenannt. Wer die Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht besitzt, darf alternativ die Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenz- und Sanierungsrecht führen. Einen erläuternden Hinweis finden Sie hier.