Anwalts­aus­weis

Auf Antrag kön­nen die Mit­glie­der der Rechts­an­walts­kam­mer Köln einen bundeseinheitlichen/europäischen Rechts­an­walts­aus­weis im Scheck­kar­ten­for­mat erhal­ten, der den Inha­ber als Berufs­trä­ger aus­weist und den Zutritt bei Gerich­ten und Behör­den mit Ein­lass­kon­trol­len erleich­tert. Der Aus­weis hat eine Gül­tig­keit von fünf Jah­ren.

Eine Ver­län­ge­rung eines abge­lau­fe­nen Aus­wei­ses ist nicht mög­lich, da wir die ent­spre­chen­den Daten und auch das ein­ge­reichte Licht­bild nicht spei­chern. Daher bit­ten wir um Ver­ständ­nis, dass ein neuer Antrag mit einem neuen Foto erfor­der­lich ist.

Das Antrags­for­mu­lar for­dern Sie bitte direkt bei der Rechts­an­walts­kam­mer an, da Sie ein indi­vi­du­el­les Antrags­for­mu­lar mit einem indi­vi­du­el­len Bar­code erhal­ten.

Dem aus­ge­füll­ten Antrags­for­mu­lar ist ein Licht­bild von max. 5 x 4 cm bei­zu­fü­gen. Für die Pro­duk­tion des Aus­wei­ses, der hohe Sicher­heits­an­for­de­run­gen erfüllt, wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 € erho­ben. Wir wei­sen dar­auf hin, dass die Aus­weis­pro­duk­tion jeweils zum 10. eines Monats statt­fin­det. Die Aus­lie­fe­rung erfolgt sodann inner­halb von ca. 2 Wochen.

Auf­grund der zur­zeit herr­schen­den Bedin­gun­gen kann der Anwalts­aus­weis in Eil­fäl­len wie folgt bean­tragt wer­den:

1.   Sie for­dern bei uns ein Antrags­for­mu­lar an – dies ist indi­vi­du­ell not­wen­dig, weil es einen ein­ma­li­gen Code ent­hält.

2.   Sie kön­nen uns das For­mu­lar mit einem Pass­bild wie gewohnt per Post zusen­den.

3.   Falls Ihnen dies nicht mög­lich ist, kann uns das For­mu­lar auch als Scan per Mail oder beA zuge­sandt wer­den. Das Foto muss dann als jpg-Datei bei­gefügt wer­den, wenn irgend mög­lich in der Breite 1,70 cm und in der Länge 2,20cm mit einer Aus­ga­be­auf­lö­sung von 300 dpi.

Die Über­sen­dung Ihres indi­vi­du­el­len Antrags­for­mu­lars zur Erstel­lung eines bundeseinheitlichen/europäischen Anwalts­aus­wei­ses kön­nen Sie hier anfor­dern: