Anwaltsausweis
Auf Antrag können die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln einen bundeseinheitlichen/europäischen Rechtsanwaltsausweis im Scheckkartenformat erhalten, der den Inhaber als Berufsträger ausweist und den Zutritt bei Gerichten und Behörden mit Einlasskontrollen erleichtert. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Eine Verlängerung eines abgelaufenen Ausweises ist nicht möglich, da wir die entsprechenden Daten und auch das eingereichte Lichtbild nicht speichern. Daher bitten wir um Verständnis, dass ein neuer Antrag mit einem neuen Foto erforderlich ist.
Das Antragsformular fordern Sie bitte direkt bei der Rechtsanwaltskammer an, da Sie ein individuelles Antragsformular mit einem individuellen Barcode erhalten.
Dem ausgefüllten Antragsformular ist ein Lichtbild von max. 5 x 4 cm beizufügen. Für die Produktion des Ausweises, der hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt, wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 € erhoben. Wir weisen darauf hin, dass die Ausweisproduktion jeweils zum 10. eines Monats stattfindet. Die Auslieferung erfolgt sodann innerhalb von ca. 2 Wochen.
Aufgrund der zurzeit herrschenden Bedingungen kann der Anwaltsausweis in Eilfällen wie folgt beantragt werden:
1. Sie fordern bei uns ein Antragsformular an – dies ist individuell notwendig, weil es einen einmaligen Code enthält.
2. Sie können uns das Formular mit einem Passbild wie gewohnt per Post zusenden.
3. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, kann uns das Formular auch als Scan per Mail oder beA zugesandt werden. Das Foto muss dann als jpg-Datei beigefügt werden, wenn irgend möglich in der Breite 1,70 cm und in der Länge 2,20cm mit einer Ausgabeauflösung von 300 dpi.
Die Übersendung Ihres individuellen Antragsformulars zur Erstellung eines bundeseinheitlichen/europäischen Anwaltsausweises können Sie hier anfordern: