Schlich­tung

Bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Mit­glie­dern der Kam­mer und deren Auf­trag­ge­bern (Man­dan­ten) kann die Rechts­an­walts­kam­mer Köln nach ihrem gesetz­li­chen Auf­trag auf Antrag gem. § 73 Abs.2 Nr. 2 BRAO eine Schlich­tung durch­füh­ren. (ABSATZ) Fer­ner ist bei der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer eine unab­hän­gige Stelle zur Schlich­tung von Strei­tig­kei­ten zwi­schen Mit­glie­dern von Rechts­an­walts­kam­mern und deren Auf­trag­ge­bern (Man­dan­ten) ein­ge­rich­tet. Die Stelle führt den Namen “Schlich­tungs­stelle der Anwalt­schaft” (§ 191f Abs. 1 BRAO). Alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur Schlich­tungs­stelle der Anwalt­schaft fin­den Sie hier (https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/). Der Schlich­tungs­an­trag kann dort auch online gestellt wer­den.