Die Auf­ga­ben der Rechtsanwalts­kammer Köln

Abwick­lun­gen

Für einen ver­stor­be­nen oder aus­ge­schie­de­nen Kol­le­gen bestellt der Vor­stand einen Kollegen/eine Kol­le­gin als Abwick­ler (§§ 53, 55 BRAO), sofern es zur Wahr­neh­mung der Inter­es­sen der Auf­trag­ge­ber und der Rechts­pflege  erfor­der­lich ist. Die Kam­mer steht bei Abwick­lun­gen mit Rat und Tat zur Seite.

Anwalts­aus­weis

Für die täg­li­che Arbeit der Mit­glie­der ist gerade beim Zugang zu Gerichts­ge­bäu­den der Nach­weis ihrer Anwalts­zu­las­sung wich­tig. Der von der Kam­mer her­aus­ge­ge­bene Anwalts­aus­weis mit einer fünf­jäh­ri­gen Gül­tig­keit erleich­tert hier den Zugang.

Anwalts­ge­richts­bar­keit

Wir stel­len gemäß § 98 Abs. 2 BRAO die für das Anwalts­ge­richt erfor­der­li­chen Büro­kräfte, die Räume und die sons­ti­gen Mit­tel zur Ver­fü­gung. Das Anwalts­ge­richt ist mit der Geschäfts­stelle, dem Bera­tungs­zim­mer und dem Ver­hand­lungs­saal im Gebäude des OLG Köln ange­sie­delt.

Anwalt­such­dienst

Für unsere Mit­glie­der unter­hal­ten wir einen kos­ten­lo­sen Anwalt­such­dienst. Poten­zi­elle Man­dan­ten kön­nen dort einen für sie geeig­ne­ten Rechts­an­walt in ihrer Nähe fin­den. Dabei kann nach Fach­an­walt­schaf­ten, Sprach­kennt­nis­sen oder Post­leit­zahl gesucht wer­den. Den Anwalt­such­dienst fin­den sie unter rak-koeln.de/Fuer-Verbraucher/Anwaltssuche. Die Mit­glie­der der Kam­mer kön­nen der Geschäfts­stelle für den Anwalt­such­dienst Anga­ben wie Fach­an­walt­schaf­ten oder Sprach­kennt­nisse über­mit­teln.

Berufs­aus­bil­dung

Wir sind nach dem Berufs­bil­dungs­ge­setz zustän­dig für die Aus­bil­dung der Rechts­an­walts­fach­an­ge­stell­ten. Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln ver­wal­tet ca. 900 Aus­bil­dungs­ver­träge jähr­lich. Zur Ver­mitt­lung von Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­sen unter­hal­ten wir auf unse­rer Inter­net­seite eine Stel­len­börse und unter­stüt­zen Sie bei der Aus­wahl eines Aus­zu­bil­den­den durch unsere Aus­bil­dungs­ver­mitt­ler.

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wir holen Nach­weise über das Bestehen einer gesetz­li­chen Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung unse­rer Mit­glie­der ein und tra­gen dafür Sorge, dass diese auf­recht erhal­ten wird, indem wir etwa den Pflicht­mit­tei­lun­gen der Ver­si­che­rer über ein­ge­tre­tene Deckungs­lü­cken oder den Fort­fall eines Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis­ses nach­ge­hen. Zudem sind wir ver­pflich­tet, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Drit­ten Aus­kunft über die bestehende Ver­si­che­rung zu ertei­len.

Berufs­recht

Der Kam­mer­vor­stand und die Geschäfts­füh­rung bera­ten die Mit­glie­der umfas­send im Berufs­recht und beant­wor­ten täg­lich schrift­lich und tele­fo­nisch zahl­rei­che Anfra­gen zu anwalt­li­chen Pflich­ten, ins­be­son­dere zum Ver­hal­ten von Kol­le­gen, zum Sozie­täts­recht und zur Inter­es­sen­kol­li­sion. Zudem über­wacht der Vor­stand die Ein­hal­tung der berufs­recht­li­chen Pflich­ten und ahn­det Ver­stöße mit Beleh­run­gen oder Rügen. Beschwer­den wer­den sowohl von Man­dan­ten und von Kol­le­gen als auch von Behör­den bei der Kam­mer ein­ge­reicht.

BRAK-Aus­schüsse

Für ein­zelne Rechts­ge­biete hat die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer Aus­schüsse – ins­ge­samt rund 30 – ein­ge­rich­tet. Darin sind wir mit Sach­ken­nern aus dem Kol­le­gen­kreis ver­tre­ten und wir­ken so an der Wil­lens­bil­dung der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer mit. Die Aus­schüsse erar­bei­ten z.B. Stel­lung­nah­men gegen­über dem Gesetz­ge­ber und den Gerich­ten zu aktu­el­len Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben oder z.B. zu Ver­fah­ren vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.

Ehren­amt

Die Vor­stands­mit­glie­der der Rechts­an­walts­kam­mer Köln arbei­ten ehren­amt­lich. Für ihre umfang­rei­che Tätig­keit erhal­ten sie ledig­lich eine Auf­wands- und Fahrt­kos­ten­ent­schä­di­gung nach der von der Kam­mer­ver­samm­lung beschlos­se­nen Auf­wands­ent­schä­di­gungs­richt­li­nie, die sich an dem RVG ori­en­tiert.

Ein­heit­li­cher Ansprech­part­ner

Die Tätig­keit als ein­heit­li­cher Ansprech­part­ner wird in NRW durch die Kom­mu­nen wahr­ge­nom­men. Wir unter­stüt­zen die Kom­mu­nen bei ihrer Tätig­keit.

Elek­tro­ni­sche Signa­tur

Für die Signa­tur­karte bestä­tigt die Geschäfts­stelle unse­ren Mit­glie­dern das Attri­but „Rechts­an­walt“ und über­wacht die Attri­buts­ver­gabe gegen­über dem jewei­li­gen Anbie­ter von Zer­ti­fi­zie­rungs­diens­ten. Fer­ner füh­ren wir für unsere Mit­glie­der das Kam­me­rIdent-Ver­fah­ren zur Erlan­gung des qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur­zer­ti­fi­kats auf der beA-Karte durch. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zur beA-Karte Signa­tur sind unter https://bea.bnotk.de/ abruf­bar.

Exis­tenz­grün­dung

Für neu zuge­las­sene Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gibt der Vor­stand gegen­über Orga­ni­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen, die mit der Exis­tenz­grün­dung befasst sind, kos­ten­los Stel­lung­nah­men zum Exis­tenz­grün­dungs­vor­ha­ben (sach­ver­stän­dige Stelle) ab.

Fach­an­walt­schaf­ten

Wir haben für die bestehen­den 24 Fach­an­walt­schaf­ten Vor­prü­fungs­aus­schüsse ein­ge­rich­tet. Der Vor­stand – die Abtei­lung IX – ent­schei­det nach der Vor­prü­fung über alle ein­ge­hen­den Anträge auf Ver­lei­hung der Befug­nis zum Füh­ren einer Fach­an­walts­be­zeich­nung. Zudem bera­ten wir unsere Mit­glie­der bei allen Fra­gen rund um die Fach­an­walt­schaf­ten und über­prü­fen die Ein­hal­tung der jähr­li­chen Fort­bil­dungs­pflicht gemäß § 15 FAO.

Fort­bil­dung

Der Kam­mer­vor­stand sieht in der anwalt­li­chen Fort­bil­dung eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung für eine qua­li­fi­zierte und kom­pe­tente Berufs­aus­übung. Die Fort­bil­dung im Bezirk über­neh­men – bis auf wenige Ver­an­stal­tun­gen – die drei Anwalt­ver­eine in Köln, Bonn und Aachen. Mit den Anwalt­ver­ei­nen Bonn und Aachen gibt die Kam­mer zwei­mal im Jahr eine umfang­rei­che Fort­bil­dungs­bro­schüre her­aus.

Gebüh­ren­gut­ach­ten

Im Zivil­pro­zess, aber auch im Rah­men von staats­an­walt­schaft­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren, in denen es um die Ver­gü­tung und Gebüh­ren unse­rer Mit­glie­der geht, erstat­tet der Vor­stand – Abtei­lung VIII – Gut­ach­ten, die als Ent­schei­dungs­grund­lage der Gerichte und Behör­den die­nen (s. § 14 RVG).

Geld­wä­sche­ge­setz

Rechts­an­wälte und Kam­mer­rechts­bei­stände kön­nen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) Ver­pflich­tete im Sinne des Geld­wä­sche­ge­set­zes sein. Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln übt als zustän­dige Auf­sichts­be­hörde gem. §§ 50 Nr. 3, 51 GwG die Auf­sicht über die Ver­pflich­te­ten nach dem GwG aus. Fer­ner stellt die Rechts­an­walts­kam­mer Köln auf Ihrer Inter­net­prä­senz wei­tere Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, etwa die aktu­el­len Aus­le­gungs- und Anwen­dungs­hin­weise zum GwG sowie eine Check­liste. Diese Infor­ma­tio­nen sol­len als Hil­fe­stel­lung zur Aus­le­gung und Anwen­dung des GwG in der Pra­xis die­nen. Hin­weise auf Ver­stöße gegen Geld­wä­sche­vor­schrif­ten kön­nen der Rechts­an­walts­kam­mer per Tele­fon, E‑Mail, Brief oder anonym über das ein­ge­rich­tete Hin­weis­ge­ber­sys­tem bekannt gemacht wer­den.

Geset­zes­vor­ha­ben

Unser Vor­stand enga­giert sich nicht nur über die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer bei Geset­zes­vor­ha­ben. Er führt auch vor Ort und im Land Nord­rhein-West­fa­len Gesprä­che mit den maß­geb­li­chen Ent­schei­dungs­trä­gern und setzt sich für die Belange der Kol­le­gen ein. Auch gibt er Stel­lung­nah­men zu Gesetz­ent­wür­fen etwa gegen­über den Jus­tiz- und Fach­mi­nis­te­rien ab und regt Neu­re­ge­lun­gen an, wenn er sie für erfor­der­lich hält.

Insti­tut für Anwalts­recht

Das an der Köl­ner Uni­ver­si­tät bestehende Insti­tut für Anwalts­recht wird von der Rechts­an­walts­kam­mer Köln bei sei­ner Arbeit unter­stützt. So ist die Rechts­an­walts­kam­mer Köln Mit­glied im För­der­ver­ein des Insti­tuts, des­sen Vor­stand u. a. der Prä­si­dent Rechts­an­walt Dr. Tho­mas Gut­knecht ange­hört, und steht im stän­di­gen Gespräch mit den Insti­tuts­di­rek­to­ren Prof. Dr. Mar­tin Hens­s­ler und Prof. Dr. Hanns Prüt­ting.

Inter­net

Unter www.rak-koeln.de sind wir im Inter­net prä­sent. Dort wer­den aktu­elle Infor­ma­tio­nen für unsere Mit­glie­der und deren Mit­ar­bei­ter ver­öf­fent­licht. Für Bür­ger wird eine kos­ten­lose Anwalt­su­che zur Ver­fü­gung gestellt. Die für die täg­li­che Arbeit erfor­der­li­chen For­mu­lare und Merk­blät­ter ste­hen zum Down­load zur Ver­fü­gung. Zudem fin­det man dort auch unsere Zeit­schrift „Kam­mer­Fo­rum”.

Juris­ten­aus­bil­dung

Wir unter­stüt­zen die uni­ver­si­täre Aus­bil­dung und unter­hal­ten enge Bezie­hun­gen zu den Uni­ver­si­tä­ten in Köln und Bonn. Eine Reihe von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen hält etwa im Rah­men der Ring­vor­le­sung Refe­rate vor Stu­die­ren­den. Auch die Refe­ren­dar­aus­bil­dung wird durch uns nicht nur finan­zi­ell unter­stützt. Zahl­rei­che Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen sind als Refe­ren­ten im Ein­füh­rungs­lehr­gang und in den Arbeits­ge­mein­schaf­ten tätig. Zudem bil­den wir in der Geschäfts­stelle Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten (prak­ti­sche Stu­di­en­zeit) und Refe­ren­da­rin­nen und Refe­ren­dare (Wahl- und Anwalts­sta­tion) aus.

Kam­mer­me­daille

Beson­ders um die Belange der Rechts­an­walt­schaft ver­diente Per­so­nen ehren wir durch Ver­lei­hung unse­rer Kam­mer­me­daille.

Kam­mer­Fo­rum

Das Kam­mer­Fo­rum der Rechts­an­walts­kam­mer Köln erscheint in der Regel vier Mal im Jahr im Ver­lag C.H. Beck. Dort berich­ten wir über alle für die Anwalt­schaft wich­ti­gen gesetz­li­chen und prak­ti­schen Ent­wick­lun­gen, über Fra­gen des Berufs­rechts und wesent­li­che rechts­po­li­ti­sche The­men.

Kam­mer­ver­samm­lung

Die jähr­lich ein­zu­be­ru­fende Kam­mer­ver­samm­lung ist zu einem Treff­punkt für viele Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gewor­den. Die beglei­ten­den Vor­trags­ver­an­stal­tun­gen und der gemein­same Imbiss erfreuen sich regen Zuspruchs. Mit­glie­der der Kam­mer haben durch die Kam­mer­ver­samm­lung ein demo­kra­ti­sches Mit­be­stim­mungs­recht am Kam­mer­we­sen, etwa durch die alle zwei Jahre tur­nus­ge­mäß anste­hen­den Vor­stands­wah­len.

Legi­ti­ma­ti­ons­nach­weis

Kann als Legi­ti­ma­tion, etwa für den Besuch in einer Haft­an­stalt, kurz­fris­tig ein Anwalts­aus­weis nicht mehr erstellt wer­den, so stellt die Geschäfts­stelle eine Bestä­ti­gung über die Zulas­sung aus.

Media­tion

Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln unter­stützt die Media­tion und die Koope­ra­tive Pra­xis. Infor­ma­tio­nen zu die­sen The­men wer­den auf einer eige­nen Web­site (mediation.rak-koeln.de) bereit gehal­ten. Dies umfasst neben all­ge­mei­nen Infor­ma­tio­nen auch eine Liste der Anwalts­me­dia­to­ren aus dem Kam­mer­be­zirk. In die Liste wer­den auf Antrag Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen auf­ge­nom­men, die eine § 7 a BORA ent­spre­chende Media­ti­ons­aus­bil­dung nach­ge­wie­sen haben. Im Bereich der gerichts­na­hen Media­tion ist die Rechts­an­walts­kam­mer Köln auch wei­ter­hin dem „Köl­ner Weg“, der bereits 2007 ins Leben geru­fen wurde, ver­bun­den.

Öffent­lich­keits­ar­beit

Der Prä­si­dent und der Vor­stand der Rechts­an­walts­kam­mer Köln neh­men gegen­über der Öffent­lich­keit zu wich­ti­gen rechts­po­li­ti­schen The­men Stel­lung und ver­deut­li­chen die Auf­fas­sung der Rechts­an­walt­schaft, ins­be­son­dere durch eigene Medi­en­in­for­ma­tio­nen. Bei einem jähr­li­chen Pres­se­ge­spräch unter­rich­tet der Kam­mer­vor­stand die Medien über die Situa­tion der Anwalt­schaft im Kam­mer­be­zirk.

Pflicht­ver­tei­di­ger­liste

Seit der Neu­re­ge­lung des § 140 StPO ist einem in Haft Genom­me­nen schon zum Zeit­punkt des Voll­zugs des Haft­be­fehls ein Pflicht­ver­tei­di­ger zu bestel­len. Da nicht alle Betrof­fe­nen und nicht alle Ermitt­lungs­rich­ter sofort einen Pflicht­ver­tei­di­ger benen­nen kön­nen, hat die Rechts­an­walts­kam­mer Köln eine soge­nannte „Pflicht­ver­tei­di­ger­liste“ geschaf­fen. In diese Liste kön­nen sich die­je­ni­gen Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte ein­tra­gen las­sen, die bereit sind, Pflicht­ver­tei­di­gun­gen zu über­neh­men. Zudem ent­hält diese Liste wei­tere Anga­ben zu Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen, Sprach­kennt­nis­sen und Tätig­keits­schwer­punk­ten. Die Liste wird monat­lich aktua­li­siert, im Inter­net ein­ge­stellt sowie der Jus­tiz und den Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten und Poli­zei­be­hör­den über­mit­telt, damit diese eben­falls auf diese Liste zugrei­fen kön­nen.

Rechts­an­walts­re­gis­ter

Seit eini­ger Zeit gibt es nach der Vor­schrift des § 31 BRAO ein bun­des­wei­tes Rechts­an­walts­re­gis­ter. Über die Daten­bank unter www.rechtsanwaltsregister.org wer­den alle Rechts­an­wälte und die Man­dan­ten in die Lage ver­setzt, über­all einen Anwalt ihrer Wahl zu fin­den bzw. zu ermit­teln, wo ein Rechts­an­walt zuge­las­sen ist. Das Regis­ter ist tages­ak­tu­ell.

Rechts­staat

Es ist unsere vor­nehmste Auf­gabe, die in der Ver­fas­sung ver­brief­ten Grund­rechte der Auf­trag­ge­ber und Rechts­an­wälte zu ver­tei­di­gen. So weh­ren wir uns zum Bei­spiel inten­siv gegen den Ver­such, die anwalt­li­che Ver­schwie­gen­heits­pflicht aus­zu­höh­len oder die freie Anwalts­wahl der Man­dan­ten ein­zu­schrän­ken.

Sat­zungs­ver­samm­lung

Unsere Mit­glie­der sind in der Sat­zungs­ver­samm­lung, dem Anwalts­par­la­ment, mit 7 gewähl­ten Kam­mer­mit­glie­dern (6. Sat­zungs­ver­samm­lung ab Juli 2015) ver­tre­ten. Sie kön­nen so unmit­tel­bar auf die Reform des anwalt­li­chen Berufs­rechts und die Fort­ent­wick­lung der Fach­an­walt­schaf­ten Ein­fluss neh­men. Wir erstat­ten den Mit­glie­dern der Sat­zungs­ver­samm­lung Fahrt- und Über­nach­tungs­kos­ten sowie das Tage­geld.

Schlich­tung

Bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Mit­glie­dern der Kam­mer und deren Auf­trag­ge­bern (Man­dan­ten) kann die Rechts­an­walts­kam­mer Köln nach ihrem gesetz­li­chen Auf­trag eine Schlich­tung durch­füh­ren. Aller­dings hat der Gesetz­ge­ber die „Schlich­tungs­stelle der Rechts­an­walt­schaft“ zen­tral für alle Rechts­an­wälte, die in Deutsch­land zuge­las­sen sind, in Ber­lin geschaf­fen (siehe § 191f der Bun­des­rechts­an­walts­ord­nung), die beson­ders zur Schlich­tung von Ange­le­gen­hei­ten zwi­schen einem Rechts­an­walt und sei­nen Man­dan­ten geeig­net ist (siehe www.s‑d-r.org). Daher kön­nen sich Man­dan­ten an diese Schlich­tungs­stelle in Ber­lin wen­den und dort das Schlich­tungs­ver­fah­ren ein­lei­ten. Der Man­dant hat aller­dings ein Wahl­recht, wo er die Schlich­tung durch­ge­führt haben möchte.

Sozie­täts­tren­nun­gen

Der Vor­stand ver­mit­telt bei der Auf­lö­sung von Sozie­tä­ten und Kanz­leien. Ver­mitt­lungs­ge­sprä­che sol­len hel­fen, die häu­fig unglück­lich ver­fah­re­nen Situa­tio­nen zu bewäl­ti­gen und Kon­flikte zu berei­ni­gen.

Uner­laubte Rechts­be­ra­tung

Der Vor­stand ver­folgt mög­li­che Ver­stöße gegen das Rechts­dienst­leis­tungs­ge­setz (RDG) und zwar im außer­ge­richt­li­chen Bereich durch eine Abmah­nung und, wenn dies nicht erfolg­reich ist, auch im gericht­li­chen Ver­fah­ren.

Ver­ei­di­gun­gen

Aus ihrem Ver­ständ­nis als Selbst­ver­wal­tung der Rechts­an­wälte sind den Kam­mern zu Recht seit eini­gen Jah­ren die Zulas­sun­gen zur Anwalt­schaft in eige­ner Ver­ant­wor­tung über­tra­gen. Ca. alle zwei Wochen ver­ei­digt in der Regel der Prä­si­dent der Rechts­an­walts­kam­mer Köln im Kam­mer­ge­bäude die neu zuge­las­se­nen Rechts­an­wälte und steht ihnen dort auch für Fra­gen zur Ver­fü­gung. Unser gutes Ver­hält­nis zu den drei ört­li­chen Anwalt­ver­ei­nen im Kam­mer­be­zirk spie­gelt sich unter ande­rem darin wie­der, dass neue Kam­mer­mit­glie­der im Rah­men ihrer Ver­ei­di­gung regel­mä­ßig auch von einem Ver­tre­ter – bzw. einer Ver­tre­te­rin – der Anwalt­ver­eine begrüßt und über die Ver­eins­ar­beit infor­miert wer­den.

Ver­mitt­lun­gen

Der Kam­mer­vor­stand schlich­tet nicht nur bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Mit­glie­dern der Kam­mer, son­dern ver­mit­telt in geeig­ne­ten Fäl­len auch bei Beschwer­den, die über Rechts­an­wälte erho­ben wer­den. So bemüht sich der Vor­stand, gegen­sei­ti­ges Ver­ständ­nis zu wecken und dem Anse­hen der Anwalt­schaft zu die­nen.

Ver­tre­ter­be­stel­lun­gen

Der Vor­stand unse­rer Kam­mer bestellt auf Antrag einen Ver­tre­ter, wenn Krank­heit oder andere Gründe einen Rechts­an­walt daran hin­dern, seine Kanz­lei selbst zu füh­ren.

Ver­sor­gungs­werk

Der Vor­stand hat die Grün­dung des Ver­sor­gungs­werks der Rechts­an­wälte in NRW betrie­ben und damit in NRW für die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen seit vie­len Jah­ren die Mög­lich­keit einer gesi­cher­ten Alters­ver­sor­gung geschaf­fen.

Wer­bung

Rechts­an­wälte dür­fen wer­ben. Die gesetz­li­chen Grund­la­gen haben sich durch die Recht­spre­chung und die Ent­schei­dun­gen der Sat­zungs­ver­samm­lung deut­lich libe­ra­li­siert. Über die Zuläs­sig­keit von Wer­be­maß­nah­men berät der Vor­stand auch im Vor­feld.

Zulas­sung

Das gesamte Zulas­sungs­ge­schäft, das frü­her in den Hän­den der Jus­tiz­ver­wal­tung lag, ist auf die Kam­mern über­ge­gan­gen, und zwar ein­schließ­lich Wider­ruf und Rück­nahme der Zulas­sun­gen. Der Vor­stand der Kam­mer ver­ei­digt neue Mit­glie­der und macht dem Ver­sor­gungs­werk der Rechts­an­wälte Mit­tei­lung über neue Mit­glied­schaf­ten.

Zweig­stelle

Seit Juni 2008 kön­nen anwalt­li­che Zweig­stel­len errich­tet wer­den. Die Geschäfts­stelle erfasst die in unse­rem Bezirk errich­te­ten Zweig­stel­len. Sie tut das unab­hän­gig davon, ob der Betrei­ber der Zweig­stelle in unse­rem oder in einem ande­ren Kam­mer­be­zirk nie­der­ge­las­sen ist.