Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer Köln
Abwicklungen
Für einen verstorbenen oder ausgeschiedenen Kollegen bestellt der Vorstand einen Kollegen/eine Kollegin als Abwickler (§§ 53, 55 BRAO), sofern es zur Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber und der Rechtspflege erforderlich ist. Die Kammer steht bei Abwicklungen mit Rat und Tat zur Seite.
Anwaltsausweis
Für die tägliche Arbeit der Mitglieder ist gerade beim Zugang zu Gerichtsgebäuden der Nachweis ihrer Anwaltszulassung wichtig. Der von der Kammer herausgegebene Anwaltsausweis mit einer fünfjährigen Gültigkeit erleichtert hier den Zugang.
Anwaltsgerichtsbarkeit
Wir stellen gemäß § 98 Abs. 2 BRAO die für das Anwaltsgericht erforderlichen Bürokräfte, die Räume und die sonstigen Mittel zur Verfügung. Das Anwaltsgericht ist mit der Geschäftsstelle, dem Beratungszimmer und dem Verhandlungssaal im Gebäude des OLG Köln angesiedelt.
Anwaltsuchdienst
Für unsere Mitglieder unterhalten wir einen kostenlosen Anwaltsuchdienst. Potenzielle Mandanten können dort einen für sie geeigneten Rechtsanwalt in ihrer Nähe finden. Dabei kann nach Fachanwaltschaften, Sprachkenntnissen oder Postleitzahl gesucht werden. Den Anwaltsuchdienst finden sie unter rak-koeln.de/Fuer-Verbraucher/Anwaltssuche. Die Mitglieder der Kammer können der Geschäftsstelle für den Anwaltsuchdienst Angaben wie Fachanwaltschaften oder Sprachkenntnisse übermitteln.
Berufsausbildung
Wir sind nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Rechtsanwaltskammer Köln verwaltet ca. 900 Ausbildungsverträge jährlich. Zur Vermittlung von Ausbildungsverhältnissen unterhalten wir auf unserer Internetseite eine Stellenbörse und unterstützen Sie bei der Auswahl eines Auszubildenden durch unsere Ausbildungsvermittler.
Berufshaftpflichtversicherung
Wir holen Nachweise über das Bestehen einer gesetzlichen Berufshaftpflichtversicherung unserer Mitglieder ein und tragen dafür Sorge, dass diese aufrecht erhalten wird, indem wir etwa den Pflichtmitteilungen der Versicherer über eingetretene Deckungslücken oder den Fortfall eines Versicherungsverhältnisses nachgehen. Zudem sind wir verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Dritten Auskunft über die bestehende Versicherung zu erteilen.
Berufsrecht
Der Kammervorstand und die Geschäftsführung beraten die Mitglieder umfassend im Berufsrecht und beantworten täglich schriftlich und telefonisch zahlreiche Anfragen zu anwaltlichen Pflichten, insbesondere zum Verhalten von Kollegen, zum Sozietätsrecht und zur Interessenkollision. Zudem überwacht der Vorstand die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten und ahndet Verstöße mit Belehrungen oder Rügen. Beschwerden werden sowohl von Mandanten und von Kollegen als auch von Behörden bei der Kammer eingereicht.
BRAK-Ausschüsse
Für einzelne Rechtsgebiete hat die Bundesrechtsanwaltskammer Ausschüsse – insgesamt rund 30 – eingerichtet. Darin sind wir mit Sachkennern aus dem Kollegenkreis vertreten und wirken so an der Willensbildung der Bundesrechtsanwaltskammer mit. Die Ausschüsse erarbeiten z.B. Stellungnahmen gegenüber dem Gesetzgeber und den Gerichten zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben oder z.B. zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ehrenamt
Die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln arbeiten ehrenamtlich. Für ihre umfangreiche Tätigkeit erhalten sie lediglich eine Aufwands- und Fahrtkostenentschädigung nach der von der Kammerversammlung beschlossenen Aufwandsentschädigungsrichtlinie, die sich an dem RVG orientiert.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die Tätigkeit als einheitlicher Ansprechpartner wird in NRW durch die Kommunen wahrgenommen. Wir unterstützen die Kommunen bei ihrer Tätigkeit.
Elektronische Signatur
Für die Signaturkarte bestätigt die Geschäftsstelle unseren Mitgliedern das Attribut „Rechtsanwalt“ und überwacht die Attributsvergabe gegenüber dem jeweiligen Anbieter von Zertifizierungsdiensten. Ferner führen wir für unsere Mitglieder das KammerIdent-Verfahren zur Erlangung des qualifizierten elektronischen Signaturzertifikats auf der beA-Karte durch. Weitere Informationen zur beA-Karte Signatur sind unter https://bea.bnotk.de/ abrufbar.
Existenzgründung
Für neu zugelassene Kolleginnen und Kollegen gibt der Vorstand gegenüber Organisationen und Institutionen, die mit der Existenzgründung befasst sind, kostenlos Stellungnahmen zum Existenzgründungsvorhaben (sachverständige Stelle) ab.
Fachanwaltschaften
Wir haben für die bestehenden 24 Fachanwaltschaften Vorprüfungsausschüsse eingerichtet. Der Vorstand – die Abteilung IX – entscheidet nach der Vorprüfung über alle eingehenden Anträge auf Verleihung der Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Zudem beraten wir unsere Mitglieder bei allen Fragen rund um die Fachanwaltschaften und überprüfen die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO.
Fortbildung
Der Kammervorstand sieht in der anwaltlichen Fortbildung eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte und kompetente Berufsausübung. Die Fortbildung im Bezirk übernehmen – bis auf wenige Veranstaltungen – die drei Anwaltvereine in Köln, Bonn und Aachen. Mit den Anwaltvereinen Bonn und Aachen gibt die Kammer zweimal im Jahr eine umfangreiche Fortbildungsbroschüre heraus.
Gebührengutachten
Im Zivilprozess, aber auch im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, in denen es um die Vergütung und Gebühren unserer Mitglieder geht, erstattet der Vorstand – Abteilung VIII – Gutachten, die als Entscheidungsgrundlage der Gerichte und Behörden dienen (s. § 14 RVG).
Geldwäschegesetz
Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände können nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes sein. Die Rechtsanwaltskammer Köln übt als zuständige Aufsichtsbehörde gem. §§ 50 Nr. 3, 51 GwG die Aufsicht über die Verpflichteten nach dem GwG aus. Ferner stellt die Rechtsanwaltskammer Köln auf Ihrer Internetpräsenz weitere Informationen zur Verfügung, etwa die aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG sowie eine Checkliste. Diese Informationen sollen als Hilfestellung zur Auslegung und Anwendung des GwG in der Praxis dienen. Hinweise auf Verstöße gegen Geldwäschevorschriften können der Rechtsanwaltskammer per Telefon, E‑Mail, Brief oder anonym über das eingerichtete Hinweisgebersystem bekannt gemacht werden.
Gesetzesvorhaben
Unser Vorstand engagiert sich nicht nur über die Bundesrechtsanwaltskammer bei Gesetzesvorhaben. Er führt auch vor Ort und im Land Nordrhein-Westfalen Gespräche mit den maßgeblichen Entscheidungsträgern und setzt sich für die Belange der Kollegen ein. Auch gibt er Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen etwa gegenüber den Justiz- und Fachministerien ab und regt Neuregelungen an, wenn er sie für erforderlich hält.
Institut für Anwaltsrecht
Das an der Kölner Universität bestehende Institut für Anwaltsrecht wird von der Rechtsanwaltskammer Köln bei seiner Arbeit unterstützt. So ist die Rechtsanwaltskammer Köln Mitglied im Förderverein des Instituts, dessen Vorstand u. a. der Präsident Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht angehört, und steht im ständigen Gespräch mit den Institutsdirektoren Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting.
Internet
Unter www.rak-koeln.de sind wir im Internet präsent. Dort werden aktuelle Informationen für unsere Mitglieder und deren Mitarbeiter veröffentlicht. Für Bürger wird eine kostenlose Anwaltsuche zur Verfügung gestellt. Die für die tägliche Arbeit erforderlichen Formulare und Merkblätter stehen zum Download zur Verfügung. Zudem findet man dort auch unsere Zeitschrift „KammerForum”.
Juristenausbildung
Wir unterstützen die universitäre Ausbildung und unterhalten enge Beziehungen zu den Universitäten in Köln und Bonn. Eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen hält etwa im Rahmen der Ringvorlesung Referate vor Studierenden. Auch die Referendarausbildung wird durch uns nicht nur finanziell unterstützt. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen sind als Referenten im Einführungslehrgang und in den Arbeitsgemeinschaften tätig. Zudem bilden wir in der Geschäftsstelle Studentinnen und Studenten (praktische Studienzeit) und Referendarinnen und Referendare (Wahl- und Anwaltsstation) aus.
Kammermedaille
Besonders um die Belange der Rechtsanwaltschaft verdiente Personen ehren wir durch Verleihung unserer Kammermedaille.
KammerForum
Das KammerForum der Rechtsanwaltskammer Köln erscheint in der Regel vier Mal im Jahr im Verlag C.H. Beck. Dort berichten wir über alle für die Anwaltschaft wichtigen gesetzlichen und praktischen Entwicklungen, über Fragen des Berufsrechts und wesentliche rechtspolitische Themen.
Kammerversammlung
Die jährlich einzuberufende Kammerversammlung ist zu einem Treffpunkt für viele Kolleginnen und Kollegen geworden. Die begleitenden Vortragsveranstaltungen und der gemeinsame Imbiss erfreuen sich regen Zuspruchs. Mitglieder der Kammer haben durch die Kammerversammlung ein demokratisches Mitbestimmungsrecht am Kammerwesen, etwa durch die alle zwei Jahre turnusgemäß anstehenden Vorstandswahlen.
Legitimationsnachweis
Kann als Legitimation, etwa für den Besuch in einer Haftanstalt, kurzfristig ein Anwaltsausweis nicht mehr erstellt werden, so stellt die Geschäftsstelle eine Bestätigung über die Zulassung aus.
Mediation
Die Rechtsanwaltskammer Köln unterstützt die Mediation und die Kooperative Praxis. Informationen zu diesen Themen werden auf einer eigenen Website (mediation.rak-koeln.de) bereit gehalten. Dies umfasst neben allgemeinen Informationen auch eine Liste der Anwaltsmediatoren aus dem Kammerbezirk. In die Liste werden auf Antrag Kolleginnen und Kollegen aufgenommen, die eine § 7 a BORA entsprechende Mediationsausbildung nachgewiesen haben. Im Bereich der gerichtsnahen Mediation ist die Rechtsanwaltskammer Köln auch weiterhin dem „Kölner Weg“, der bereits 2007 ins Leben gerufen wurde, verbunden.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Präsident und der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln nehmen gegenüber der Öffentlichkeit zu wichtigen rechtspolitischen Themen Stellung und verdeutlichen die Auffassung der Rechtsanwaltschaft, insbesondere durch eigene Medieninformationen. Bei einem jährlichen Pressegespräch unterrichtet der Kammervorstand die Medien über die Situation der Anwaltschaft im Kammerbezirk.
Pflichtverteidigerliste
Seit der Neuregelung des § 140 StPO ist einem in Haft Genommenen schon zum Zeitpunkt des Vollzugs des Haftbefehls ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Da nicht alle Betroffenen und nicht alle Ermittlungsrichter sofort einen Pflichtverteidiger benennen können, hat die Rechtsanwaltskammer Köln eine sogenannte „Pflichtverteidigerliste“ geschaffen. In diese Liste können sich diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eintragen lassen, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Zudem enthält diese Liste weitere Angaben zu Zusatzqualifikationen, Sprachkenntnissen und Tätigkeitsschwerpunkten. Die Liste wird monatlich aktualisiert, im Internet eingestellt sowie der Justiz und den Justizvollzugsanstalten und Polizeibehörden übermittelt, damit diese ebenfalls auf diese Liste zugreifen können.
Rechtsanwaltsregister
Seit einiger Zeit gibt es nach der Vorschrift des § 31 BRAO ein bundesweites Rechtsanwaltsregister. Über die Datenbank unter www.rechtsanwaltsregister.org werden alle Rechtsanwälte und die Mandanten in die Lage versetzt, überall einen Anwalt ihrer Wahl zu finden bzw. zu ermitteln, wo ein Rechtsanwalt zugelassen ist. Das Register ist tagesaktuell.
Rechtsstaat
Es ist unsere vornehmste Aufgabe, die in der Verfassung verbrieften Grundrechte der Auftraggeber und Rechtsanwälte zu verteidigen. So wehren wir uns zum Beispiel intensiv gegen den Versuch, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auszuhöhlen oder die freie Anwaltswahl der Mandanten einzuschränken.
Satzungsversammlung
Unsere Mitglieder sind in der Satzungsversammlung, dem Anwaltsparlament, mit 7 gewählten Kammermitgliedern (6. Satzungsversammlung ab Juli 2015) vertreten. Sie können so unmittelbar auf die Reform des anwaltlichen Berufsrechts und die Fortentwicklung der Fachanwaltschaften Einfluss nehmen. Wir erstatten den Mitgliedern der Satzungsversammlung Fahrt- und Übernachtungskosten sowie das Tagegeld.
Schlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und deren Auftraggebern (Mandanten) kann die Rechtsanwaltskammer Köln nach ihrem gesetzlichen Auftrag eine Schlichtung durchführen. Allerdings hat der Gesetzgeber die „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ zentral für alle Rechtsanwälte, die in Deutschland zugelassen sind, in Berlin geschaffen (siehe § 191f der Bundesrechtsanwaltsordnung), die besonders zur Schlichtung von Angelegenheiten zwischen einem Rechtsanwalt und seinen Mandanten geeignet ist (siehe www.s‑d-r.org). Daher können sich Mandanten an diese Schlichtungsstelle in Berlin wenden und dort das Schlichtungsverfahren einleiten. Der Mandant hat allerdings ein Wahlrecht, wo er die Schlichtung durchgeführt haben möchte.
Sozietätstrennungen
Der Vorstand vermittelt bei der Auflösung von Sozietäten und Kanzleien. Vermittlungsgespräche sollen helfen, die häufig unglücklich verfahrenen Situationen zu bewältigen und Konflikte zu bereinigen.
Unerlaubte Rechtsberatung
Der Vorstand verfolgt mögliche Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und zwar im außergerichtlichen Bereich durch eine Abmahnung und, wenn dies nicht erfolgreich ist, auch im gerichtlichen Verfahren.
Vereidigungen
Aus ihrem Verständnis als Selbstverwaltung der Rechtsanwälte sind den Kammern zu Recht seit einigen Jahren die Zulassungen zur Anwaltschaft in eigener Verantwortung übertragen. Ca. alle zwei Wochen vereidigt in der Regel der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln im Kammergebäude die neu zugelassenen Rechtsanwälte und steht ihnen dort auch für Fragen zur Verfügung. Unser gutes Verhältnis zu den drei örtlichen Anwaltvereinen im Kammerbezirk spiegelt sich unter anderem darin wieder, dass neue Kammermitglieder im Rahmen ihrer Vereidigung regelmäßig auch von einem Vertreter – bzw. einer Vertreterin – der Anwaltvereine begrüßt und über die Vereinsarbeit informiert werden.
Vermittlungen
Der Kammervorstand schlichtet nicht nur bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer, sondern vermittelt in geeigneten Fällen auch bei Beschwerden, die über Rechtsanwälte erhoben werden. So bemüht sich der Vorstand, gegenseitiges Verständnis zu wecken und dem Ansehen der Anwaltschaft zu dienen.
Vertreterbestellungen
Der Vorstand unserer Kammer bestellt auf Antrag einen Vertreter, wenn Krankheit oder andere Gründe einen Rechtsanwalt daran hindern, seine Kanzlei selbst zu führen.
Versorgungswerk
Der Vorstand hat die Gründung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in NRW betrieben und damit in NRW für die Kolleginnen und Kollegen seit vielen Jahren die Möglichkeit einer gesicherten Altersversorgung geschaffen.
Werbung
Rechtsanwälte dürfen werben. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich durch die Rechtsprechung und die Entscheidungen der Satzungsversammlung deutlich liberalisiert. Über die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen berät der Vorstand auch im Vorfeld.
Zulassung
Das gesamte Zulassungsgeschäft, das früher in den Händen der Justizverwaltung lag, ist auf die Kammern übergegangen, und zwar einschließlich Widerruf und Rücknahme der Zulassungen. Der Vorstand der Kammer vereidigt neue Mitglieder und macht dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte Mitteilung über neue Mitgliedschaften.
Zweigstelle
Seit Juni 2008 können anwaltliche Zweigstellen errichtet werden. Die Geschäftsstelle erfasst die in unserem Bezirk errichteten Zweigstellen. Sie tut das unabhängig davon, ob der Betreiber der Zweigstelle in unserem oder in einem anderen Kammerbezirk niedergelassen ist.