Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie gilt auch für Anwaltskanzleien.
Anwaltskanzleien sollten das europäische Datenschutzrecht ernst nehmen, weil die Datenschutzbehörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitarbeitern, Prozessgegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Die Datenschutzbehörden halten sich zudem für verpflichtet, empfindliche Bußgelder zu verhängen, wenn Datenschutzverstöße festgestellt werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert werden: www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/datenschutz
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Informationen und Merkblätter für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte veröffentlicht. Mit Zustimmung des DAV verweisen wir auf diese Informationen: anwaltsblatt.anwaltverein.de/…/dsgvo-jede-kanzlei-muss-handeln
Zusätzlich haben wir zu Ihrer Information zwei Dokumente unseres externen Datenschutzbeauftragten, der legitimis GmbH, für Sie bereitgestellt.