Die Daten­schutzgrund­ver­ord­nung DSGVO

Am 25. Mai 2018 ist die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) in Kraft getre­ten. Sie gilt auch für Anwalts­kanz­leien.

Anwalts­kanz­leien soll­ten das euro­päi­sche Daten­schutz­recht ernst neh­men, weil die Daten­schutz­be­hör­den auf Beschwer­den von Man­dan­ten, Mit­ar­bei­tern, Pro­zess­geg­nern und ande­ren Drit­ten mit förm­li­chen Ver­fah­ren reagie­ren müs­sen. Die Daten­schutz­be­hör­den hal­ten sich zudem für ver­pflich­tet, emp­find­li­che Buß­gel­der zu ver­hän­gen, wenn Daten­schutz­ver­stöße fest­ge­stellt wer­den.

Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer hat auf ihren Inter­net­sei­ten umfang­rei­che Infor­ma­tio­nen ver­öf­fent­licht, die regel­mä­ßig aktua­li­siert wer­den: www.brak.de/anwaltschaft/tipps-und-leitfaeden/datenschutz

Auch der Deut­sche Anwalt­ver­ein (DAV) hat Infor­ma­tio­nen und Merk­blät­ter für Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte ver­öf­fent­licht. Mit Zustim­mung des DAV ver­wei­sen wir auf diese Infor­ma­tio­nen: anwaltsblatt.anwaltverein.de/…/dsgvo-jede-kanzlei-muss-handeln

Zusätz­lich haben wir zu Ihrer Infor­ma­tion zwei Doku­mente unse­res exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten, der legi­ti­mis GmbH, für Sie bereit­ge­stellt.