GwG-Prü­fung

Der­zeit führt die Rechts­an­walts­kam­mer Köln die GWG-Prü­fung für den Erhe­bungs­zeit­raum 2022 durch. Im Rah­men einer stich­pro­ben­haf­ten Über­prü­fung wer­den nach dem Zufalls­prin­zip aus­ge­wähl­ten Mit­glie­dern Fra­ge­bö­gen zuge­sen­det.

    Geld­wä­sche­mel­dung

    Die Rechts­an­walts­kam­mer ist gemäß § 53 GwG ver­pflich­tet, ein Sys­tem zur Annahme von Hin­wei­sen zu poten­ti­el­len und tat­säch­li­chen Ver­stö­ßen gegen Geld­wä­sche­vor­schrif­ten ein­zu­rich­ten. Hin­weise auf Ver­stöße gegen Geld­wä­sche­vor­schrif­ten kön­nen Sie bei der Rechts­an­walts­kam­mer per Tele­fon, E‑Mail oder Brief bekannt­ge­ben. Des Wei­te­ren haben Sie die Mög­lich­keit, einen anony­men Hin­weis über das ein­ge­rich­tete Hin­weis­ge­ber­sys­tem abzu­ge­ben. Das Hin­weis­ge­ber­sys­tem ist aus­schließ­lich für Hin­weise zu Ver­stö­ßen gegen Geld­wä­sche­vor­schrif­ten vor­ge­se­hen. Bitte beach­ten Sie, dass es sich bei der Geld­wä­sche um eine schwer­wie­gende Straf­tat han­delt.