Allgemeine Hinweise und Informationen
GwG-Prüfung (Zugang zur Erhebung 2023)
Derzeit führt die Rechtsanwaltskammer Köln die GWG-Prüfung für den Erhebungszeitraum 2023 durch. Im Rahmen einer stichprobenhaften Überprüfung werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Mitgliedern persönliche Zugangsschlüssel für die Online-Erhebung zugesendet.
Geldwäschemeldung
Die Rechtsanwaltskammer ist gemäß § 53 GwG verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen und tatsächlichen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften einzurichten. Hinweise auf Verstöße gegen Geldwäschevorschriften können Sie bei der Rechtsanwaltskammer per Telefon, E‑Mail oder Brief bekanntgeben. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einen anonymen Hinweis über das eingerichtete Hinweisgebersystem abzugeben. Das Hinweisgebersystem ist ausschließlich für Hinweise zu Verstößen gegen Geldwäschevorschriften vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Geldwäsche um eine schwerwiegende Straftat handelt.