Hin­weis­pflich­ten für Rechts­an­wälte in Bezug auf die Streit­schlich­tung mit Man­dan­ten (Stand: Okto­ber 2021)

Seit 09.01.2016 müs­sen Rechts­an­wälte auf ihrer Home­page einen Link zur euro­päi­schen Online­streit­bei­le­gungs-Platt­form vor­se­hen und ihre E‑Mail-Adresse ange­ben, wenn sie Online-Dienst­ver­träge mit Ver­brau­chern schlie­ßen.

Erfasst wer­den nicht nur Online-Dienst­leis­tungs­ver­träge, die über die Inter­net­seite des Rechts­an­wal­tes ange­bahnt wer­den, son­dern auch Dienst­leis­tungs­ver­träge, die „auf einem ande­ren elek­tro­ni­schen Wege“ ange­bo­ten wer­den. Von die­ser Infor­ma­ti­ons­pflicht sind also aus­schließ­lich Rechts­an­wälte, die Online-Dienst­ver­träge i.S.d. Art. 4 Abs. 1 lit.e der ODR-Ver­ord­nung mit Ver­brau­chern schlie­ßen, betrof­fen.

Eine Ver­lin­kung im Impres­sum auf der Anwalts-Home­page dürfte aus­rei­chend sein. Der Infor­ma­ti­ons­text könnte z.B. lau­ten: „Platt­form der EU zur außer­ge­richt­li­chen Online-Streit­bei­le­gung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Alter­na­tiv kön­nen Sie auch die Infor­ma­tion über die OS-Platt­form in einem geson­der­ten Link außer­halb des Impres­sums dar­stel­len. Dann ist auch die eigene E‑Mail-Adresse anzu­ge­ben.

2. Hin­weis­pflicht nach dem Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz (VSBG)

Seit 01.02.2017 müs­sen Rechts­an­wälte unter bestimm­ten Umstän­den auf ihrer Home­page und/oder in ihren AGBs leicht zugäng­lich, klar und ver­ständ­lich über die Mög­lich­keit der Teil­nahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor der zustän­di­gen Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­stelle hin­wei­sen.

Vor Ent­ste­hen einer Strei­tig­keit müs­sen Rechts­an­wälte, die am 31.12. des vor­an­ge­gan­ge­nen Jah­res mehr als 10 Beschäf­tigte hat­ten und eine Web­seite unter­hal­ten und/oder AGBs ver­wen­den, auf ihrer Web­seite und/oder in ihren ABGs dar­auf hin­wei­sen, ob sie bereit sind, an einem Schlich­tungs­ver­fah­ren teil­zu­neh­men oder nicht. Sofern sie dazu bereit sind, muss die zustän­dige Stelle benannt wer­den.

Nach Ent­ste­hen einer Strei­tig­keit muss jeder Rechts­an­walt den Man­dan­ten in Text­form auf die zustän­dige Schlich­tungs­stelle hin­wei­sen und erklä­ren, ob er grund­sätz­lich bereit ist, an einem Schlich­tungs­ver­fah­ren teil­zu­neh­men.

Zustän­dige Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle ist für ver­mö­gens­recht­li­che Strei­tig­kei­ten aus dem Man­dats­ver­hält­nis die Schlich­tungs­stelle der Rechts­an­walt­schaft, Rauchstr. 26, 10787 Ber­lin, www.s‑d-r.org.

Einen Über­blick über diese Hin­weis­pflich­ten fin­den Sie hier.