Zulas­sung

Die Zulas­sung sowie die Auf­nahme in die Rechts­an­walts­kam­mer Köln erfolgt nur auf Antrag.

Die Rechts­an­walts­kam­mer Köln ist nach § 33 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BRAO ört­lich zustän­dig, wenn die Zulas­sung bei ihr bean­tragt wird und keine Mit­glied­schaft in einer ande­ren Rechts­an­walts­kam­mer besteht. Fer­ner ist die Rechts­an­walts­kam­mer Köln nach § 33 Abs. 3 S. 2 BRAO für Auf­nah­me­an­träge im Falle des Kanz­lei­wech­sels in den hie­si­gen Kam­mer­be­zirk (§ 27 Abs. 3 BRAO) ört­lich zustän­dig.
Die Anträge sind gebüh­ren­pflich­tig.

Für die diver­sen Zulas­sungs­kon­stel­la­tio­nen hal­ten wir nach­ste­hend unter­schied­li­che Antrags­for­mu­lare (Z1-Z13) bereit. Fer­ner fin­den Sie den Ent­wurf einer unwi­der­ruf­li­chen Ein­ver­ständ­nis- und Frei­stel­lungs­er­klä­rung sowie unsere Gebüh­ren­ord­nung.

Zulas­sungs­an­träge

Ent­wurf einer unwi­der­ruf­li­chen Ein­ver­ständ­nis- und Frei­stel­lungs­er­klä­rung