Erreichbarkeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern über das elektronische Behörden- und Organisationenpostfach
Der Präsident des Amtsgerichts Köln teilt folgendes mit: Seit dem 27.06.2023, sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Köln über das elektronische Behörden- und Organisationenpostfach (eBO) adressierbar. Es besteht daher die Möglichkeit, Aufträge zur Zustellung oder Zwangsvollstreckung sowie Sachstandsanfragen unmittelbar an die Angehörigen des Gerichtsvollzieherdienstes zu richten. Über das eBO besteht ein sicherer Übermittlungsweg im […]