Übernahme von Kosten für beA, Kammerbeitrag etc. und Lohnsteuer
Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat mit dem Stand Dezember 2019 Hinweise zur Lohnversteuerung bestimmter Leistungen an Rechtsanwälte in Kanzleien veröffentlicht.
Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat mit dem Stand Dezember 2019 Hinweise zur Lohnversteuerung bestimmter Leistungen an Rechtsanwälte in Kanzleien veröffentlicht.
Aktive beA-Nutzungspflicht ab 1.1.2020 in Schleswig-Holstein. Eine Einreichung auf Papier oder per Fax ist nicht mehr ausreichend.
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat die Hinweise zur Frage, wann die Tätigkeiten in einer Kanzlei zur Gewerblichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führen können, …
Die Kammerversammlung hatte 2018 den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln beauftragt, gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer Fragen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu stellen und auf der nächsten Kammerversammlung zu beantworten.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat in seiner Sitzung vom 6.7.2019 nach der Prüfung des Haushaltsabschlusses 2018 durch die von der Kammerversammlung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Erteilung des Bestätigungsvermerks den Haushaltsabschluss gebilligt.
Die Amtszeit der 7. Satzungsversammlung beginnt am 1.7.2019 und endet am 30.6.2023.
Vom 21.2.2019 an wird im Rahmen eines Pilotprojekts bei dem Oberlandesgericht Köln der Rechtsvorgänge elektronische Versand von Dokumenten getestet werden.
Ein auswärtiger Rechtsanwalt, der seine Reisekosten nicht nach tatsächlichem Aufwand erstattet bekommt, hat zumindest den Anspruch darauf, dass er die Reisekosten vom entferntesten Ort seines Gerichtsbezirks zum Gerichtsort erstattet bekommt.
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