Information zum Akteneinsichtsportal
Eine Handreichung zum Akteneinsichtsportal (Versand der Akte an eine beA-Adresse) finden Sie hier.
Eine Handreichung zum Akteneinsichtsportal (Versand der Akte an eine beA-Adresse) finden Sie hier.
Die gemeinsamen Informationen von SIV-ER und BRAK zur Fernsignatur finden Sie hier.
Aufgrund der Vielzahl der Hinweise, Nachfragen und Beschwerden, die die Rechtsanwaltskammern und die BRAK zum beA-Kartentausch erreicht haben, hat sich die BRAK in den letzten Tagen sehr intensiv mit der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer ausgetauscht und gibt folgende Informationen weiter:
Bei den Rechtsanwaltskammern häufen sich Fragen und Beschwerden betroffener Kolleginnen und Kollegen über Probleme beim Kartentausch…
Wie von der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) mitgeteilt, muss ab dem 1. Januar 2023 der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 7 SGB VI zwingend elektronisch gestellt werden.
Eine Information zur Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch Berufsausübungsgesellschaften finden Sie hier.
Ab 1.1.2023 sind Windowsbetriebssysteme, die mit einer Wortbreite von 32-bit arbeiten, nicht mehr mit beA kompatibel
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich mit Schreiben vom 20.09.2022 zur Erforderlichkeit einer regelmäßigen linearen Erhöhung der anwaltlichen Vergütung an Herrn Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann gewandt.
Die Zertifizierungsstelle der BNotK stellt gerade die beA-Karten auf eine neue Generation mit Fernsignatur um. Hier finden Sie nähere Informationen hierzu.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer informiert über den Stand beim beA-Kartentausch. Das Informationsschreiben finden Sie hier.
Riehler Str. 30 | 50668 Köln
Tel: 0221 - 97 30 10-0
Fax: 0221 - 97 30 10-50
Mail: kontakt@rak-koeln.de