Erforderlichkeit einer regelmäßigen linearen Erhöhung der anwaltlichen Vergütung
Die Bundesrechtsanwaltlkammer hat sich mit Schreiben vom 20.09.2022 zur Erforderlichkeit einer regelmäßigen linearen Erhöhung der anwaltlichen Vergütung an Herrn Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann gewandt. Das Schreiben finden Sie hier.