Aktu­el­les zum beA-Kar­ten­tausch

Auf­grund der Viel­zahl der Hin­weise, Nach­fra­gen und Beschwer­den, die die Rechts­an­walts­kam­mern und die BRAK zum beA-Kar­ten­tausch erreicht haben, hat sich die BRAK in den letz­ten Tagen sehr inten­siv mit der Geschäfts­füh­rung der Bun­des­no­tar­kam­mer aus­ge­tauscht und gibt fol­gende Infor­ma­tio­nen wei­ter:

Trotz der schwie­ri­gen Umstände (Chip­krise, Corona etc.) sind bis zum 10.11.2022 alle rund 183.000 beA-Aus­tausch­kar­ten pro­du­ziert und an die im Bun­des­wei­ten Amt­li­chen Anwalts­ver­zeich­nis hin­ter­leg­ten Adres­sen der Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte ver­sandt wor­den.

Alle Infor­ma­tio­nen zum Ablauf fin­den Sie hier.

Aller­dings konn­ten auf­grund feh­len­der Bestä­ti­gun­gen für rund 35.000 Kar­ten noch keine PIN-Briefe ver­sandt wer­den.  Um bis zum Jah­res­ende auch die wei­te­ren Schritte erfolg­reich durch­füh­ren zu kön­nen, sind ins­be­son­dere die in dem bei­gefüg­ten Doku­ment beschrie­be­nen Schritte zu beach­ten.

Neu gegen­über den bis­he­ri­gen Schritt-für-Schritt-Anlei­tun­gen ist, dass die Bun­des­no­tar­kam­mer eine Mög­lich­keit zur Ver­fü­gung stellt, die E‑Mail-Adresse, an die der Bestä­ti­gungs­link ver­sandt wird, selbst zu über­prü­fen und zu aktua­li­sie­ren. Der Link ist in der bei­gefüg­ten Infor­ma­tion ent­hal­ten. Über die­sen Link ist es auch mög­lich, die Rech­nungs­adresse für die beA-Karte zu ändern.

Für alle Anfra­gen bit­tet die Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle der Bun­des­no­tar­kam­mer das Kon­takt­for­mu­lar, das die struk­tu­rierte Auf­be­rei­tung der Anfra­gen ermög­licht und damit für eine Beschleu­ni­gung der Bear­bei­tung sorgt, zu ver­wen­den. Das Kon­takt­for­mu­lar ist unter dem fol­gen­den Link abruf­bar:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch

In den letz­ten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestä­ti­gungs­links ent­we­der nicht mehr funk­tio­nie­ren oder von vorn­her­ein feh­ler­haft waren. Die Bun­des­no­tar­kam­mer ver­schickt in den kom­men­den Tagen an alle Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestä­tigt haben, neue Links zur Bestä­ti­gung des Kar­ten­er­halts. Die Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte müs­sen ihrer­seits nichts wei­ter ver­an­las­sen. Den Link erhal­ten sie unauf­ge­for­dert.

Zur beschleu­nig­ten Bear­bei­tung der Anträge auf Fern­si­gna­tur ist es sinn­voll, wenn ein aktu­el­les Aus­weis­do­ku­ment ange­for­dert wird, die­ses mög­lichst nicht per Post zu über­sen­den, son­dern bevor­zugt die Mög­lich­keit des Aus­le­sens der eID aus dem Per­so­nal­aus­weis zu nut­zen, alter­na­tiv den Upload einer qua­li­fi­ziert elek­tro­nisch signier­ten Aus­weis­ko­pie vor­zu­neh­men. Wegen der Ein­zel­hei­ten darf ich auf das bei­gefügte Doku­ment ver­wei­sen.

In der neuen beA-Ver­sion 3.16, die vor­aus­sicht­lich am 01.12.2022 in Betrieb genom­men wer­den wird, wird außer­dem bei jeder Anmel­dung in der Web­an­wen­dung eine Prü­fung statt­fin­den, ob eine alte oder neue Karte ver­wen­det wird. Inha­be­rin­nen und Inha­ber alter Kar­ten wer­den durch ein Warn­fens­ter dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass sie ihre neue Karte im Sys­tem hin­ter­le­gen müs­sen. So hof­fen wir, die Anzahl der not­wen­di­gen Ent­kopp­lun­gen zu sen­ken. Vor­aus­sicht­lich wer­den aber auch einige Fra­gen auf Sie zukom­men, was der Hin­weis bedeu­tet.