Ach­tung Nut­zer von Win­dows­sys­te­men 32-bit-Ver­sion

Ab 1.1.2023 sind Win­dows­be­triebs­sys­teme, die mit einer Wort­breite von 32-bit arbei­ten, nicht mehr mit beA kom­pa­ti­bel

Die Jus­tiz wird zum Ende des Jah­res 2022 die Beschrän­kung der Nach­rich­ten­grö­ßen erneut anpas­sen. Ab dem 01.01.2023 wird es mög­lich sein, über das beA Nach­rich­ten mit einer Gesamt­größe von 200 Mega­byte und maxi­mal 1000 Dateien zu über­sen­den. Win­dows-Betriebs­sys­teme mit einer Wort­breite von 32-bit wer­den diese Anfor­de­run­gen nicht mehr in aus­rei­chen­der Zeit bewäl­ti­gen kön­nen. Des­halb wird die BRAK das beA-Sys­tem zum Jah­res­ende aus­schließ­lich in einer 64-bit-Ver­sion anbie­ten, um die Nut­zung des beA auch zukünf­tig zu gewähr­leis­ten.

Die BRAK hatte daher mit beA-News­let­ter 3/2022 bereits darum gebe­ten, zu prü­fen, ob Ihr Win­dows-Sys­tem die 64-bit-Ver­sion unter­stützt und ggf. Anpas­sun­gen in Ihrer IT vor­zu­neh­men.

Die Frage, ob Ihr Win­dows-Sys­tem mit einer Wort­breite von 32-bit oder 64-bit arbei­tet, kön­nen Sie durch fol­gende ein­fa­che Ope­ra­tio­nen prü­fen:

1.    Kli­cken Sie mit der rech­ten Maus­taste auf das Sym­bol „Die­ser PC“ im Win­dows Datei-Explo­rer.

2.    Kli­cken Sie mit der lin­ken Maus­taste auf „Eigen­schaf­ten“ an der Unter­seite des in Schritt 1. erschie­nen Aus­wahl­fel­des.

3.    In dem nun­mehr erschie­nen Fens­ter „Ein­stel­lun­gen“ sind Infor­ma­tio­nen über das Win­dows-Sys­tem ange­zeigt. Nun fin­den Sie unter „Sys­tem­typ“ die gesuchte Angabe zur Daten­breite des Win­dows-Sys­tems.

(aus dem beA-News­let­ter 8/2022 vom 29.9.2022)