Achtung Nutzer von Windowssystemen 32-bit-Version
Ab 1.1.2023 sind Windowsbetriebssysteme, die mit einer Wortbreite von 32-bit arbeiten, nicht mehr mit beA kompatibel
Die Justiz wird zum Ende des Jahres 2022 die Beschränkung der Nachrichtengrößen erneut anpassen. Ab dem 01.01.2023 wird es möglich sein, über das beA Nachrichten mit einer Gesamtgröße von 200 Megabyte und maximal 1000 Dateien zu übersenden. Windows-Betriebssysteme mit einer Wortbreite von 32-bit werden diese Anforderungen nicht mehr in ausreichender Zeit bewältigen können. Deshalb wird die BRAK das beA-System zum Jahresende ausschließlich in einer 64-bit-Version anbieten, um die Nutzung des beA auch zukünftig zu gewährleisten.
Die BRAK hatte daher mit beA-Newsletter 3/2022 bereits darum gebeten, zu prüfen, ob Ihr Windows-System die 64-bit-Version unterstützt und ggf. Anpassungen in Ihrer IT vorzunehmen.
Die Frage, ob Ihr Windows-System mit einer Wortbreite von 32-bit oder 64-bit arbeitet, können Sie durch folgende einfache Operationen prüfen:
1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Symbol „Dieser PC“ im Windows Datei-Explorer.
2. Klicken Sie mit der linken Maustaste auf „Eigenschaften“ an der Unterseite des in Schritt 1. erschienen Auswahlfeldes.
3. In dem nunmehr erschienen Fenster „Einstellungen“ sind Informationen über das Windows-System angezeigt. Nun finden Sie unter „Systemtyp“ die gesuchte Angabe zur Datenbreite des Windows-Systems.
(aus dem beA-Newsletter 8/2022 vom 29.9.2022)