Sanktionen gegen Russland
Die FIU weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.
In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum,
• bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen
• und folgenden Indikator zu verwenden:
B2305 — Transaktion in / aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat / haben
Weiterführende Informationen zu den Finanzsanktionen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU finden Sie hier.