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Hinweise der BRAK für die Rechnungs­legung: Erhöhter USt.-Satz ab 2021 und weitere Aktua­li­sie­rungen

3. Dezember 2020

Durch das zweite Corona-Steuer­hil­fe­gesetz wurde der allge­meine Umsatz­steu­ersatz für die Zeit von 1.7. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % gesenkt.

Dies betrifft auch die Rechnungs­legung durch und an Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälte. Die Handhabung hat der BRAK-Ausschuss Steuer­recht in Handlungs­hin­weisen zur Absenkung der Umsatz­steu­er­sätze erläutert; diese wurden nunmehr im Hinblick auf die ab 1.1.2021 eintre­tende Wieder-Anhebung der Umsatz­steu­er­sätze aktua­li­siert, die Sie hier finden. Ergänzt wurden eine Reihe von Praxis­bei­spielen, u.a. zur monat­lichen bzw. jährlichen Abrechnung bei laufender Rechts­be­ratung, zur Rechnungs­legung bei Vertei­digung im Ermitt­lungs- und Straf­ver­fahren. Das entspre­chende Schreiben des Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­riums vom 4.11.2020 finden Sie hier.

https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg 0 0 AIXhibit https://www.rak-koeln.de/wp-content/uploads/2023/02/RAK_Koeln.svg AIXhibit2020-12-03 10:15:062023-08-23 11:58:55Hinweise der BRAK für die Rechnungs­legung: Erhöhter USt.-Satz ab 2021 und weitere Aktua­li­sie­rungen
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