Hin­weise der BRAK für die Rech­nungs­le­gung: Erhöh­ter USt.-Satz ab 2021 und wei­tere Aktua­li­sie­run­gen

Durch das zweite Corona-Steu­er­hil­fe­ge­setz wurde der all­ge­meine Umsatz­steu­er­satz für die Zeit von 1.7. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % gesenkt.

Dies betrifft auch die Rech­nungs­le­gung durch und an Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wälte. Die Hand­ha­bung hat der BRAK-Aus­schuss Steu­er­recht in Hand­lungs­hin­wei­sen zur Absen­kung der Umsatz­steu­er­sätze erläu­tert; diese wur­den nun­mehr im Hin­blick auf die ab 1.1.2021 ein­tre­tende Wie­der-Anhe­bung der Umsatz­steu­er­sätze aktua­li­siert, die Sie hier fin­den. Ergänzt wur­den eine Reihe von Pra­xis­bei­spie­len, u.a. zur monat­li­chen bzw. jähr­li­chen Abrech­nung bei lau­fen­der Rechts­be­ra­tung, zur Rech­nungs­le­gung bei Ver­tei­di­gung im Ermitt­lungs- und Straf­ver­fah­ren. Das ent­spre­chende Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums vom 4.11.2020 fin­den Sie hier.