Hinweise der BRAK für die Rechnungslegung: Erhöhter USt.-Satz ab 2021 und weitere Aktualisierungen
Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz für die Zeit von 1.7. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % gesenkt.
Dies betrifft auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Handhabung hat der BRAK-Ausschuss Steuerrecht in Handlungshinweisen zur Absenkung der Umsatzsteuersätze erläutert; diese wurden nunmehr im Hinblick auf die ab 1.1.2021 eintretende Wieder-Anhebung der Umsatzsteuersätze aktualisiert, die Sie hier finden. Ergänzt wurden eine Reihe von Praxisbeispielen, u.a. zur monatlichen bzw. jährlichen Abrechnung bei laufender Rechtsberatung, zur Rechnungslegung bei Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren. Das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4.11.2020 finden Sie hier.