Freiwillige gesetzliche Unfallversicherung für selbständige Rechtsanwälte
Selbständige Rechtsanwälte sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Sie können sich aber zu ihrer eigenen Absicherung freiwillig versichern.
Ob eine solche Absicherung sinnvoll ist, welche Leistungen sie bietet und was sie kostet, darüber informiert der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer in einem Überblick, den Sie hier finden.