Frei­wil­lige gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung für selb­stän­dige Rechts­an­wälte

Selb­stän­dige Rechts­an­wälte sind nicht kraft Geset­zes in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ver­si­chert. Sie kön­nen sich aber zu ihrer eige­nen Absi­che­rung frei­wil­lig ver­si­chern.
Ob eine sol­che Absi­che­rung sinn­voll ist, wel­che Leis­tun­gen sie bie­tet und was sie kos­tet, dar­über infor­miert der Aus­schuss Sozi­al­recht der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer in einem Über­blick, den Sie hier fin­den.