LG Köln: Ab 7.9.2020 Einführung der elektronischen Akte und beA-Korrespondenz
Vom 7.9.2020 an wird das LG Köln sukzessive mit der Einführung der elektronischen Akte beginnen. Zudem möchte das Gericht vermehrt über das beA kommunizieren. Ein entsprechendes Schreiben des Präsidenten der RAK Köln und des Präsidenten des LG Köln finden Sie hier. Informationen zu der wichtigen Vorschrift des § 130a ZPO sind hier von der BRAK zusammengefasst.