Hinweise zur Absenkung der Umsatzsteuer ab 1.7.2020
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 25.6.2020 die angekündigten Hinweise zur anwaltlichen Rechnungslegung für die Zeit der Absenkung der Umsatzsteuer vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 veröffentlicht. Diese Hinweise, die Sie hier finden, ergänzen die umsatzsteuerlichen Hinweise der BRAK (Stand Mai 2020), die Sie hier finden.
Zudem hat der Ausschuss RVG und Gerichtskosten des DAV einen Leitfaden veröffentlicht, den sie hier finden.